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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-01-02/0117
stellte 1535 nach dem Augenschein bei einer Tagfahrt der Schiedsleute die überlieferten
Grenzen, die „Lauchen" oder Lochen, die Grenzbäume und -steine der
Anlieger in den basel-bischöflichen wie vorderösterreichischen und markgräfischen
Herrschaften fest, gegenüber Großkembs verlief die Banngrenze zwischen der
Hohen Fluh bis hinab zu den hohen Buchen, von der alten Hagenbuch unter der
Flüh an den Friedhag und den alten gefallenen „fulen" Sarbaum und einem alten
Widbaum und weiter über den Gießen in den vollen Rhein bis hinüber an den
Staden (das jenseitige Hochgestade). 38 Steine zeigten die Banngrenze von Blan-
singen, Bamlach, Hertingen und Tannenkirch an; alle trugen das markgräfliche
Schild mit einem „B" darin. Im Jahre 1564 war die mit Kleinkems gemeinsame
Grenze beschrieben: Sie begann beim i. Stein, dem Gilgenstein, war mit 3 Steinen
im Murenfeld markiert, setzte sich die „Waluse" hinauf fort bis zur Basler Landstraße
, zum Dreistein am Heyeren Brunnen und weiter nach Osten zum Engenberg
, hinüber zur Wolfheul, auf den Wyher-Denschy, hinauf auf den Langenstein
und wieder zurück zum Gilgenstein (Sh. die bedeutungsvollen Gewannamen!).

Zur Zeit der damaligen Bestandsaufnahme der bewirtschafteten Güter in der
gemeinsamen Gemarkung Blansingen und Kleinkems wurden für die Schätzung
gemeldet: 53 Häuser (Kleinkems 20), 743V4 Jucherten 12 Ruthen Ackerland
(= rd. 250 ha), 26 Tagwan 12 Ruthen Matten ( = rd. 32 ha), 70 Mannwerk
57 Ruthen Reben (— rd. 23 ha) und 63 4 Juch. Hanf- und Krautbünten (= rd.
2 ha). Davon wurden von Fremden (Ausmärkern) 104 Juch. A., 8 Tgw. Ma. und
23V4 Maw. Re. bewirtschaftet. Das Brachfeld wurde wohl als „schatzungsfrei"
nicht angegeben, dazu aber noch 8 Juch. mit Eichen und 14 Juch. mit Tannen bestandener
Wald.

Zur Ergänzung mögen die heutigen Verhältnisse (1962) hier angeschlossen sein:

Blansingen Kleinkems

Wirtschaftsfläche insgesamt

509

ha

235

ha

davon Ackerland

204

ha

61

ha

davon Wiesen

142

ha

28

ha

davon Wald

88

ka

13

ha

davon Reben

35

ha

10,5

i ha

Entsprechend waren bis zur Zins- und Zehntablösung anfangs des 19. Jhdts.
die Güter mit verschiedenen Abgaben, mit Steuern, Schätzung, Bodenzinsen und
Zehnten belastet, welche von zahlreichen Grund-, Zins- und Gerichtsherren aufgrund
verschiedener altüberkommener Rechte und Pflichten gefordert wurden,
deren Herkunft zuletzt kaum überschaubar nachgewiesen ist: Hauptgrundherren
in der gemeinsamen Vogtei Blansingen-Kleinkems waren die Schwarzwaldklöster
St. Georgen und zuletzt St. Blasien, das

1. an Bodenzinsen jährlich 22 Malter Dinkel, Roggen und Hafer, 8 Saum Wein
und 4 Pfd. Geld zu empfangen hatte;

2. der Große Fruchtzehnten, der seinerzeit versteigert wurde, erbrachte dem
Kloster von Jahr zu Jahr 280—300 Säcke, halb Dinkel, halb Hafer.

Beim Versteigern des Fruchtzehnten kamen „jung und alt" zur gebotenen
Mahlzeit, bei der 1 Maß Wein mit Brot gereicht wurden, die der Wirt mit
„starker Kreide" zu Lasten der Beständer ausgab, die sich deshalb beschwerten,
daß ihnen die „Ihrten" den geringen Verdienst wieder wegnehmen würden.
130—150 Saum Zehntwein wurden in jedem Herbst zusammen mit dem Zehntwein
von Efringen und Weil alljährlich im Herbst mit den st. bläsischen Hofzügen
dem Kloster abgeliefert.

Weiter empfingen noch zahlreiche andere Grund- und Zinsherren ansehnliche
Frucht-, Wein-, Hühner- und Geldzinse:

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