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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1975-01-02/0129
Steuereinnahmen einer vermehrten Einwohnerschaft sind für die Zukunft einer Gemeinde
wesentlich, sondern ein vorausschauender, sinnvoll waltender und gestaltender Geist der
Gemeindeväter im Hinblick auf das körperliche und seelische Wohl ihrer Mitbürger von
morgen. Immer stärker und eindringlicher mehren sich die Stimmen im Lande gegen das
unnatürliche, menschenfeindliche Prinzip der Planer durch Zersiedelung und Uniformierung
der dörflichen Landschaft, wo nicht Wohnhochhäuser „Dominanten und Akzente",
sonderen Berge und Täler im Wechsel sind. Ministerpräsident Filbinger hat im Oktober
vor dem Landestag der Komm. pol. Ver. der CDU B.-W. ebenfalls gegen dieses widernatürliche
Bauen gesprochen; es sei „inhuman, Menschen im genormten Wabenstock zu
verstauen", und es dürfe „uns nicht gleichgültig sein, ob darin Vereinsamung und Teilnahmslosigkeit
am Nächsten zu einer Art Volksseuche werden" (DWZ v. 17. 1. 1975).

Unerträglich ist das Wissen um die bereits schon geplante Zersiedlung von Landschaftsschutzgebieten
, wie etwa des Kanderufers zwischen Wittlingen und Binzen, mit
Industrieanlagen und 7- bis 9stöckigen Wohnsilos, während über der Lücke die Autobahn
das einmalige und geschützte Bild zwischen dem Röttier Chilf und Schloß durchschneiden
soll; dazu ist auf dem Fohrenbuck als weiteres Wahrzeichen unserer so „fortschrittlichen
Zeit" ein Hochhaus als Hotel geplant. — Und so weiter, und so fort! Was am Ende steht,
ist der Mensch in der Enge und Angst. Drum wehret den Anfängen!

(F. Schülin)

Berichtigungen zu „Burgen und Schlösser"; Sonderheft 1973.

S. 9, zweitletzte Zeile: Neu-Waldeck. Im Gegensatz zur Annahme des Verfassers, am
einstigen Standort der Burg Neu-Waldeck bei Tegernau seien „keine Bauteile mehr
zu sehen", berichtigt unser Mitarbeiter Fritz Vetter von Schopfheim mit dem Hinweis
auf noch sichtbare Mauerreste im Wald auf dem, über der Talenge, zum Teil abgesprengten
Bergsporn kurz vor Tegernau, die nach der exponierten Lage kaum Uberreste eines
Bauernanwesens sein könnten und eine sachkundige Untersuchung empfehlen würden.
(Brief vom 2. 11. 1973)

S. 16. Scbopfbeim. In der 3. und 4. Zeile meint C. A. M., der Ort müsse im 12. Jahrhundert
Eigentum der Schwarzwaldabtei St. Georgen gewesen und von dieser an die
Herren von Rötteln gekommen sein. Diese Annahme findet keine urkundliche Bestätigung.
Dagegen weisen die Akten auf die Abtei Murbach: Sowohl der Herrenhof zu Schopfheim
wie auch Teile der oberen Burg Rötteln waren murbachische Lehen und als solche 1259
im Besitze der Grafen von Habsburg, später Jahrhunderte lang umstrittenes Lehen der
Röttier Edelherren und Markgrafen. (Roller: Blätter aus der Markgrafschaft, Jgg. 1927;
S. 24 und Reg. S. 83.)

S. 40: Schlierigen „wird bereits seit dem Jahre 1139 als weltliches Besitztum der
Bischöfe von Basel erwähnt." Dieses Datum ist urkundlich nicht gesichert: In der erstbekannten
Liste der Orte im Breisgau, welche von Papst Innozenz II. dem Basler Hochstift
bestätigt wurden, fehlt neben Haltingen, Istein u. a. der Ort Schliengen (Trouillat I.
274; Nr. 182). Erst 200 Jahre später werden die 3 Dörfer „Slingen, Muchein, Steinistatt"
als Lehen des Basler Bischofs und deren wechselhafte Übergänge als Afterlehen von den
Herren von Üsenberg an Rudolf Schaler und die Brüder und Edelknechte von Neuenfels
und zuletzt der Rückkauf durch das Basler Stift im Jahre 1343 genannt. (Krieger:
Topograph. Wörterbuch).

S. 64: Brombad?: „Die Güter hatten sie — die Herren von Bärenfels — im 15. Jhdt.
an die Reich von Reichenstein weitergegeben". Diese Annahme ist unzutreffend: Die
Bärenfelser waren in Brombach zu keiner Zeit begütert, wohl aber ihre angeblichen Vorfahren
, die „Vögte von Brombach", während die Reich von Reichenstein mit ihrem Burggut
schon seit 1294 und dauernd bis zur Ablösung um 1850 im Dorf und Bann Brombach
heimisch waren und nicht erst seit 1483. (Chronik von Brombach 1905 und 1974).

Dazu: Empfehlenswerte Ergänzungen:

S. 47: Hiltelingen: Johannes Ner, der Gelehrte und Propst des Basler Chorherrenstifts
St. Peter, vererbte bei seinem Tode im Jahre 1462 seinem Sohn Hans Peter das „Wigerhus"
mit 3 Weihern und einem Herrengut zu Hiltelingen, das später Mathias Eberler besaß und
zu einem Lustschloß ausbaute. (Chronik von Haltingen, S. 97 ff. 1967).

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