http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0090
Mächtig und drängend sind dabei nicht nur die Anforderungen, die bei der
Landeskultur, also der Nutzungsformen der Landschaft, unter veränderten Bedingungen
zu erfüllen sind, sondern auch bei der Einrichtung der Hofstellen mit
ihren Gebäulichkeiten. Es ergeben sich hieraus zwangsläufig Veränderungen, die
aber keineswegs nachteilig sein müssen in bezug auf die Art und Struktur der
Ortschaft und den Erholungswert ihres Bereichs. Mit der Althofsanierung und
den Aussiedlungen von Hofstellen mit der zugehörigen Wirtschaftsfläche im Programm
der Landessiedlung ist es, gemäß den hierfür geltenden Bestimmungen,
durchaus möglich, neue Stellen architektonisch in gefälliger Weise in die Landschaft
einzuordnen.
Für die wachsende Bevölkerung, die für viele unserer Dörfer in ganz erheblichem
Umfang ausgewiesen ist, mußte für Baugelände gesorgt werden. Es sind
auf diese Weise mancherorts neue gefällige Wohnbezirke entstanden, mit Gärten
bei den Häusern, die auch architektonisch zum alten Dorfbild passen.
Als wesensfremd muß dagegen die Errichtung von Hochhäusern in Landgemeinden
beurteilt werden. Es sind die berühmten und berüchtigten Wohnsilos
der Städte, in welchen den Bewohnern, eingekastelt, die Annehmlichkeiten des
Wohnens auf dem Lande, d. h. die Begegnung in natürlicher Umgebung zumindest
eingeschränkt ist. Die modernen Strukturen erscheinen als Fremdkörper vor dem
Ortsbild und entsprechen in keiner Weise den Bestrebungen der Landschaftspflege,
zu der doch wohl auch eine Bauweise gehört, die den Dörfern und der Landschaft
angepaßt ist.
Den Dörfern, als den kleinsten Zellen unseres Volkskörpers ist aber in ihrer
Gesamtheit der größte Teil der Landschaftspflege anvertraut. Neben der Obhut
der Kulturen als altehrwürdige Verpflichtung handelt es sich bei den Gemeindeverwaltungen
nun auch um Einrichtungen zur Erholung in ihrer Landschaft.
Vogelbad} im hinteren Kandertal
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