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Schlosserarbeith sambt Eißen
Eißen zu denen Reifen / zu denen Stegen / zu Stellung der Waßer gelten / auch die sticken
unter die Rohren / zu sambtlichen Clammern und Tubell / Meente erfordterlich sein
200 Pfundt / daß Pfundt 8 xr / thuth 26 fl 40 xr
Materiallien
Kaldi 5 Vierteil / daß Vierteil 1 fl 5 fl
2 Stick Bleyener Theichell komen auf 12 fl
Bronen Röhren a 12 fl
Einen von Eißen gegoßenen Buchß den Brunen abzuschlagen f a 1 fl
Küth konte gebraucht werdt 200 Pfund / und weillen alle Materiallien / daß öhl und
andreß aufgeschlagen / so kombt daß Pfund anstadt 12 a 13 xr 43 fl 20 xr
Bley zu denen Clamer Tublen / zu denen Stegen und Sticken under die Waßer Rohren /
ungeferdte 80 Pfund / daß Pfund a 8Vs xr / thuth 11 fl 20 xr
Vor färben und öhl / den Brunkasten sambt Stock mith öhl zu trincken / ins Bärlö färbe
an zu streichen a 19 fl
Summa Materiallien 103 fl 40 xr
Maurer Steinhauer sambt Besetzer arbeith 109 fl 30 xr
Stein Brecher arbeith 85 fl 21 xr
Schlosserarbeith sambt Eißen 26 fl 40 xr
Materiallien 103 fl 40 xr
Summarum 325 fl 11 xr
Bestens Berechnet und überschlagen
Mith Vorbehalt daß fundament graben und fuhr Werck
d. 14 Feber 1768
Matheus Abt Steinhauer
und Maurer Meister
zu Istein
Anmerkung:
Die Rechenfehler bei den Zwischensummen nach 8tenß und 5tenß gehen zu Lasten des
Anbieters M. Abt, kein Lesefehler!
(20) Brunnen Accort der Gemeind Tulling.
An heut zu End gesetzten dato hat die Gemeind Tülling wegen einem dahier Neu zu
erbauend. Steinernen Brunen mit dem Stein Hauer Mathius Abt von Istein nachfolgenden
Accort getroffen
Als
Muß der Stein Hauer die Taflen Bodenstein zu dem Boden dieses Brunnens Hauen.
Stänten, Fügen, das Fundament 5 Schu tief Außmauren. Um den Brunnen herum allen
Orten 6 Schu weit von denen Taflen weg besetzen, den Brunstock hauen und Bohren, von
beiden Brunnen Stuben ein jedes Wasser besonder durch den Stock führen, daß es nicht
Untereinander kommt. Den Sennbank gleichfals gehörig verfertigen und überhaupt den
ganzen Brunen / was an demselben von Steinhauer Arbeit erforderlich ist, Es mag Namen
haben Wie es Will, Alles nach dem Riß, jedoch werden die Brunen Wend 5 Schu 6 Zoll
Lang / als 3 Zoll Länger als im Blan angezeigt ist. So das alles solit und sauber herzustellen
. Vor obige Arbeit verspricht die Gemeind, dem Stein Hauer, Wann alles Thauer-
haft und fleißig nach dem Blan gemacht ist, zu bezahlen 64 fl und 2 fl 45 xr Drinkgeldt
Reichs Währung, Auch drockene Kost vor Ihn und seine Arbeits Leut. Von obiger Summa
bleibt stehen 15 fl biß georgi 1770 zur Garandie. 2. Verspricht die Gemeind ihme noch, daß
sie Ihme sein Arbeits Geschihr und Matterialien, so er zum Kitt braucht, in Ihren Kosten
hieher führen, Und Wann die Arbeit vollendet ist, Wiederum nach Haus lüferen.
3. Muß der Stein Hauer Wann die Stein in der Grube zu Steinen / welche die Gemeind
daselbst verdingt und selber anschaffen muß, gebrochen seyn, einen Gang zu Besichtigung
der Stein, ob selbe zu dieser Arbeit thauerhaft seyn, dahin ohne weitere Belohnung thun,
doch muß ihn die Gemeind Bey diesem gang kostfrey halten; sodann verspricht der Stein
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