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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 1/2.1976
Seite: 155
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-01-02/0157
Schlosserarbeith sambt Eißen

Eißen zu denen Reifen / zu denen Stegen / zu Stellung der Waßer gelten / auch die sticken

unter die Rohren / zu sambtlichen Clammern und Tubell / Meente erfordterlich sein

200 Pfundt / daß Pfundt 8 xr / thuth 26 fl 40 xr

Materiallien

Kaldi 5 Vierteil / daß Vierteil 1 fl 5 fl

2 Stick Bleyener Theichell komen auf 12 fl

Bronen Röhren a 12 fl

Einen von Eißen gegoßenen Buchß den Brunen abzuschlagen f a 1 fl
Küth konte gebraucht werdt 200 Pfund / und weillen alle Materiallien / daß öhl und

andreß aufgeschlagen / so kombt daß Pfund anstadt 12 a 13 xr 43 fl 20 xr
Bley zu denen Clamer Tublen / zu denen Stegen und Sticken under die Waßer Rohren /

ungeferdte 80 Pfund / daß Pfund a 8Vs xr / thuth 11 fl 20 xr

Vor färben und öhl / den Brunkasten sambt Stock mith öhl zu trincken / ins Bärlö färbe

an zu streichen a 19 fl

Summa Materiallien 103 fl 40 xr

Maurer Steinhauer sambt Besetzer arbeith 109 fl 30 xr

Stein Brecher arbeith 85 fl 21 xr

Schlosserarbeith sambt Eißen 26 fl 40 xr

Materiallien 103 fl 40 xr

Summarum 325 fl 11 xr

Bestens Berechnet und überschlagen

Mith Vorbehalt daß fundament graben und fuhr Werck

d. 14 Feber 1768

Matheus Abt Steinhauer

und Maurer Meister

zu Istein

Anmerkung:

Die Rechenfehler bei den Zwischensummen nach 8tenß und 5tenß gehen zu Lasten des
Anbieters M. Abt, kein Lesefehler!

(20) Brunnen Accort der Gemeind Tulling.

An heut zu End gesetzten dato hat die Gemeind Tülling wegen einem dahier Neu zu
erbauend. Steinernen Brunen mit dem Stein Hauer Mathius Abt von Istein nachfolgenden
Accort getroffen

Als

Muß der Stein Hauer die Taflen Bodenstein zu dem Boden dieses Brunnens Hauen.
Stänten, Fügen, das Fundament 5 Schu tief Außmauren. Um den Brunnen herum allen
Orten 6 Schu weit von denen Taflen weg besetzen, den Brunstock hauen und Bohren, von
beiden Brunnen Stuben ein jedes Wasser besonder durch den Stock führen, daß es nicht
Untereinander kommt. Den Sennbank gleichfals gehörig verfertigen und überhaupt den
ganzen Brunen / was an demselben von Steinhauer Arbeit erforderlich ist, Es mag Namen
haben Wie es Will, Alles nach dem Riß, jedoch werden die Brunen Wend 5 Schu 6 Zoll
Lang / als 3 Zoll Länger als im Blan angezeigt ist. So das alles solit und sauber herzustellen
. Vor obige Arbeit verspricht die Gemeind, dem Stein Hauer, Wann alles Thauer-
haft und fleißig nach dem Blan gemacht ist, zu bezahlen 64 fl und 2 fl 45 xr Drinkgeldt
Reichs Währung, Auch drockene Kost vor Ihn und seine Arbeits Leut. Von obiger Summa
bleibt stehen 15 fl biß georgi 1770 zur Garandie. 2. Verspricht die Gemeind ihme noch, daß
sie Ihme sein Arbeits Geschihr und Matterialien, so er zum Kitt braucht, in Ihren Kosten
hieher führen, Und Wann die Arbeit vollendet ist, Wiederum nach Haus lüferen.

3. Muß der Stein Hauer Wann die Stein in der Grube zu Steinen / welche die Gemeind
daselbst verdingt und selber anschaffen muß, gebrochen seyn, einen Gang zu Besichtigung
der Stein, ob selbe zu dieser Arbeit thauerhaft seyn, dahin ohne weitere Belohnung thun,
doch muß ihn die Gemeind Bey diesem gang kostfrey halten; sodann verspricht der Stein

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