Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 3/4.1976
Seite: 250
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-03-04/0068
Verzeichnissen sind „alle Pfarrangehörige, Junge und Alte, Manns- und Weibspersonen
, Bürger und Hintersassen, verehelichte und verwittibte, Eltern, Kinder
und Hausgenossen; . . . auch respective Eines und deß anderen Geburt, Alter, Ehestand
, Leben und Sterben, und dergleichen mehr . . ." festgehalten.

Auf diese Aufzeichnungen ist bisher bei vielen Gelegenheiten verwiesen worden,
u. a. in Engelhard Buhrins Chronik von Auggen. 2) Margarete Krieg hat Teile
daraus in dieser Zeitschrift 3) veröffentlicht. Aber eine systematische Untersuchung
aller Angaben Gmelins, vor allem für die Bildungsgeschichte des Ortes, ist
bisher nicht unternommen worden. Dies soll hier nachgeholt werden.

2) Beschreibung der Dokumente

Das Familienbuch des Kirchspiels Auggen und Vögisheim ist ein schmaler 10,5
cm breiter und 33,5 cm langer Band, enthaltend 598 Seiten. Die Seiten 1—320
beschreiben die Familien von Auggen, die Seiten 321—412 enthalten die der
Filiale Vögisheim. Es folgen dann das „Memorial- und Denkbüchlein", in dem
Gmelin die Familien seiner Kinder und Enkel aufführt, danach das Verzeichnis
aller Kinder, denen er, oder stellvertretend einer seiner Angehörigen, in Auggen
oder anderswo Pate gewesen ist (insgesamt 383 Kindern). In einem Appendix sind
die Weinrechnungen seines Deputats, Preise und gängige Geldsorten verzeichnet,
am Schluß folgt ein Register.

Der „Catalogus Juniorem" dagegen ist Bestandteil der ordentlichen Kirchenbücher
für die entsprechenden Jahre. Der Band 1652—72 enthält dazu 30 Seiten,
der von 1673—98 27 Seiten. Der erste Band enthält ein Papier mit schönem
Wasserzeichen, einem Narrenkopf mit 3 Schellen über dem Kopf und 4 Zipfeln
mit Schellen, die von der Schulter herabhängen.

a) Das Familienverzeichnis von Auggen und Vögisheim

Es wurde 1686 begonnen und ist offenbar 1688 fertig geworden. Am Ende
der Eintragungen finden sich Nachträge späterer Jahre, mit deutlich gealterter,
nur noch schwer lesbarer Handschrift. Diese Angaben am Schluß des Buches sind
auch sehr einsilbig und für unsere Zwecke nicht mehr ergiebig. Bei den früheren
Einträgen erkennt man spätere Einfügungen, vor allem die Bemerkungen „kan
lesen" und „kan lesen und schreiben", dabei auch Angaben über Gemeindeämter,
die den Betreffenden später übertragen worden sind. Es kommt vor, daß bei der
Zusammenstellung einer Familie bei Jugendlichen die Bemerkung über diese Schulkenntnisse
fehlen, daß sie aber dann folgt, wenn sein eigener Hausstand beschrieben
wird. Bei doppelter Nennung (also beim Jugendlichen in der Liste der
elterlichen Familie und eben später beim eigenen Hausstand) war darauf zu
achten, daß bei der Auswertung nicht doppelt gezählt wird.

Mit dem Familienverzeichnis wollte Pfarrer Gmelin die damals lebende Gemeinde
beschreiben. Dabei führte er nicht nur die lebenden Kinder, sondern alle
Geburten, auch die der schon gestorbenen Kinder und weitgehend auch die Totgeburten
, auf. Bei den Gestorbenen fehlen freilich die Angaben, ob sie zur Schule
gegangen sind oder nicht. Insofern ist das Bild, das das Familienverzeichnis in
Bezug auf die Schulverhältnisse gibt, nicht vollständig. Andererseits sind Gmelins
recht vollständige Angaben über die Geburten deshalb von Bedeutung, weil man
aus ihnen echte Zahlen der Geburtenhäufigkeit und der Kindersterblichkeit erhalten
kann. Ebenso günstig für eine Darstellung des Heiratsverhaltens der damaligen
Zeit sind seine regelmäßigen Rückweise auf frühere Ehen, auch an
anderen Orten — was wir einem Kirchenbuch sonst nicht ohne weiteres entnehmen
können. Für das Verständnis der komplizierten Verhältnisse nach manchmal drei
Ehen des Mannes und drei Ehen der Frau sind diese Rückweise unerläßlich, sie
komplizieren freilich auch unser Bild, solange es um den Schulbesuch geht.

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