Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 3/4.1976
Seite: 251
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-03-04/0069
b) Der Catalogus Juniorum

Er gibt eine fortlaufende Liste der zum ersten hl. Abendmahl vorbereiteten
Jugendlichen wieder, beginnend 1652 und endend 1692. Dieser Liste können wir
vor allem in den ersten Jahren einige Angaben soziologischer Natur entnehmen:
Wer wo welches Handwerk erlernt hat, daß es auch in einigermaßen begüterten
bäuerlichen Familien üblich war, die Söhne einige Jahre auswärts „dienen" zu
lassen, und wer das damals in Auggen war. Vor allem läßt das Dokument sehr
gut erkennen, wie früh die Kinder während und nach dem 30jährigen Krieg,
während der Erbfolgekriege Ludwigs XIV. und XV. zur Arbeit in die Fremde,
in die Lehre oder einfach auf die Wanderschaft gehen mußten, um „ihr Stücklein
Brot zu suchen". Gleich beim zweiten Eintrag heißt es:

„Claus Bräuttigam, Matthes Weinmanns Knecht zu Auggen, so schon 12 jähr
in der Marggrafschafft gedient, gebürtig im Immenthal im Schachen (Emmenthal),
18 Jahr alt". Oder unter 6):

„Barbara Haurin, Simon Hauris des Wagners zu Auggen eheliche Tochter,
die man vermeynet langst todt zu seyn, aber sich biß dato im Schweitzerlandt
auffgehalten und ohnlangsten wider heimkommen, und sich jetzo (weil sie der
unartige Vatter nicht wollen auffnemmen) zu Christe Schmidlin verdingt; schon
22 jähr altt".

Das Dokument zeigt weiter (von 1665 an) den ungefähren Anteil derer, die
die Schule nicht besucht haben, und gibt eine Beurteilung der Schulkenntnisse
der Anderen — immer unter dem Gesichtspunkt des Pfarrers natürlich. Man
kann annehmen, daß diese Liste einigermaßen vollständig alle Jugendlichen im
Alter zwischen 14 und 18 Jahren, in Ausnahmefällen nach langer Abwesenheit
auch noch von 20 Jahren, die zum hl. Abendmahl vorbereitet wurden, aufführt.
Eine Einschränkung gilt es dabei zu machen: Es handelt sich um die in Auggen
anwesenden Jugendlichen; von einer unbekannten Anzahl, die sich auswärts
befanden, hören wir wahrscheinlich nichts. (Ein Beispiel dieser Art, das Gmelin
aufführt, folgt weiter unten.) Die Frage nach den einfachen Schulkenntnissen der
jungen Leute diente Gmelin vor allem zur Beurteilung dessen, was er von ihnen
bei seiner Konfirmandenprüfung verlangen konnte. Manchmal war es nur „etwas
lesen", was sie konnten, gelegentlich heißt es „kan im gedruckten lesen" oder
„ist zwar nicht zur Schul gegangen, kan aber den Catechismus und die Fragestücklein
(dazu)." Dann scheint der Pfarrer wenigstens einigermaßen zufrieden
gewesen zu sein. Die Note „kan wol lesen und schreiben" ist bei den Jugendlichen
selten zu finden. Sie wird meist erst bei Erwachsenen gebraucht. Dazu wird
später noch etwas zu sagen sein.

Danach ist wohl klar, daß sich beide Quellen ergänzen, daß wir deshalb beide
miteinander vergleichen müssen.

3) Die Daten und ihre Auswertung

a) Zuerst seien die Angaben über Lesen und Schreiben aus dem Familienverzeichnis
in einer Ubersicht, die hier folgt, dargestellt, wobei die Geburtsjahrgänge
in Gruppen zusammengefaßt sind. Diese Einteilung entspricht den Anordnungen
der am Schluß folgenden Listen und gibt gleichzeitig eine Gliederung über
ein Dreiviertel-Jahrhundert: (siehe Tafel 1, Seite 252)

Die Tafel zeigt, welche Bedeutung auch hier die große Sterblichkeit hat. Denn
über Schulbesuch der schon Verstorbenen sagt das Familienverzeichnis natürlich
nichts. Auch die Auswirkungen des 30jährigen Kriegs mit ihren Fluchtzeiten und
dem fast völligen Ausfall allen Schulunterrichts werden dabei deutlich. Außerdem
kann auch eine Rolle spielen, daß Gmelin natürlich die jüngeren Jahrgänge, die
zu seiner Zeit aufgewachsen und zur Schule gegangen sind, besser kennt als
die älteren. Das könnte sich auch bei seinen Angaben über die Schulkenntnisse
niederschlagen.

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