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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
38.1976, Heft 3/4.1976
Seite: 263
(PDF, 38 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1976-03-04/0081
5) Schluß

Daß unter den geschilderten Umständen die Frequenz von 75°/o Schulbesuchern
festzustellen ist — oder auch etwas mehr, weil von den Zweifelsfällen ein Teil
auch noch zuzuzählen wäre — ist erstaunlich. Wenn auch die Bereitschaft der
Großfamilie, Kinder aus der Verwandtschaft aufzunehmen, in gewissem Umfang
eine Selbstverständlichkeit gewesen sein dürfte, kommt in unseren Zahlen doch
eine kommunale Gesamtleistung zum Ausdruck, die nicht zuletzt auch der Tätigkeit
der Waisenrichter, der Vögte und des Pfarrers zu verdanken ist. Dazu kommt,
daß die Integration fremder Jugendlicher dadurch erleichtert wurde, daß der
Lehrling seine Lehrjahre in der Familie des Meisters verbrachte. Wenn dies auch
manchmal schwer gewesen sein mag, im Vergleich zur Härte jener Zeit war es
noch eine weise Übung.

Was sonst noch an unseren Ergebnissen bemerkenswert erscheint, sei kurz zusammengefaßt
: Daß Knaben und Mädchen bezüglich des Schulbesuchs gleich behandelt
wurden, daß, wenn die Verhältnisse nicht anderes erzwangen, alle Kinder
ohne Unterschied der Stellung der Familie in der Gemeinde zur Schule gingen, und
daß Diskriminierungen wegen unehelicher Geburt nicht festzustellen sind. Das
gleiche gilt für Kinder von Vätern, die wegen schwerer sittlicher Vergehen (nach
der Vorstellung der damaligen Zeit) aus dem Lande verbannt waren. Diese Strafen
waren landesherrliche Strafen, die Gemeinden hatten darauf vermutlich keinen
unmittelbaren Einfluß. Schließlich besteht ein enger Zusammenhang zwischen der
Selbstverwaltung, (der Möglichkeit sie überhaupt wahrzunehmen!), der Wahl ihrer
Organe und dem Erfolg ihrer Arbeit einerseits und dem Angebot der Schulbildung
andererseits. Manches günstige Urteil hoher studierter Verwaltungsbeamter (seit
dem 16. Jahrhundert) über die Tätigkeit der Selbstverwaltung in früher Zeit ist
nur zu erklären durch ein bestehendes Bildungsangebot und seine Wahrnehmung
in den Landgemeinden.

Anmerkungen:

1) Heinrich Heyd „Geschichte der Entwicklung des Volksschulwesens im Großherzogtum
Baden", Bühl 1895. Julius Schmidt „Kirchen am Rhein", Bühl 1912. Zahlreiche Ortschroniken
, z. B. von Binzen, Otlingen, Haltingen u. a. K. F. Vierordt „Geschichte der
ev. Kirche in Baden" 1847/56.

2) Engelhard Buhrin „Der Weinort Auggen", Auggen 1972.

3) Margarete Krieg „Mein Jeremiae Gmelini Memorial und Denkbüchlein" in Das Mark-
gräflerland, Jahrg. 30, 1968 Heft 1.

4) Drei besonders deutliche Beispiele sind Nr. 76, 134, 263.

5) Theodor Ludwig „Der badische Bauer im 18. Jh.".

6) Karl Siegfried Bader „Bauernrecht und Bauernfreiheit im späteren Mittelalter" Köln
1941.

7) Johann Thomas Freigius, geb. 1543 in Freiburg i. Brg. als des Dr. Nicolaus F. von
Schallbach. Ao 1554 in Freiburg immatrikuliert, 1564 Prof. für latein. Grammatik,
1567/8 in Basel immatrikuliert, hier 1568 zum Dr. jur. utr. promoviert, 1576/81 Rektor
an der Akademie von Altdorf/Nürnberg. 1582 wieder in Basel, hier 16. 1. 1583 -f
a. d. Pest.

8) Julius Schmidt „Kirchen am Rhein" s. Anm. 1).

9) D. Albert Ludwig „Die ev. Pfarrer des badischen Oberlandes im 16. und 17. Jh.",
Lahr 1934. D. Heinrich Neu „Pfarrerbuch der ev. Kirche Badens" Lahr 1938.

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