Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
39.1977, Heft 3/4.1977
Seite: 225
(PDF, 36 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-03-04/0019
Fördergerüste der

Schächte 1 (rechts) und 2 (links)

1961 (Foto: Albiez)

7,5 Mio RM für eine aufzunehmende Anleihe übernommen. In einer zweiten
Novelle vom 27. 1. 1926 (GVBl. S. 27) wurden weitere 5.740.000 RM bewilligt
und die Bürgschaft auf insgesamt 11.650.000 RM erhöht.

1926 nahm das Land Baden in der Schweiz eine Anleihe von 40 Mio sfr auf
und lieh davon der Gewerkschaft Baden 16.740.000 sfr = ca. 13,6 Mio RM. Als
Sicherung wurde eine Hypothek von 20 Mio sfr auf die Grundstücke der Gewerkschaften
Baden und Markgräfler eingetragen. Die Schuld sollte bis 1946 zurückbezahlt
werden. Dies gelang jedoch nicht, weil infolge der deutschen Devisengesetzgebung
ab 1937 kein Geld mehr ins Ausland überwiesen werden durfte.
Es waren nur Akontozahlungen an die Badische Bank möglich, die 1948 weitgehend
der Währungsreform zum Opfer fielen. Die Frankenschuld hat daher das
Kaliwerk noch lange belastet und konnte erst in den 1960er Jahren zurückbezahlt
werden.

Eine wesentliche Voraussetzung für die optimale Wirtschaftlichkeit war die
Sicherung eines genügenden Absatzes. Beim Aufbau des Kaliwerks Buggingen galt
das Kaliwirtschaftsgesetz vom 24. 4. 1919 (RGBl. S. 413), dessen Notwendigkeit
aus der Tatsache resultiert, daß es 1917 in Deutschland 209 fördernde Kaliwerke
gab15). Danach waren alle Kalierzeuger in einer Vertriebsgesellschaft, dem
„Deutschen Kalisyndikat" zusammengeschlossen. Eine Kaliprüfungsstelle hatte
die Kalisalzbergwerke hinsichtlich ihrer Lieferfähigkeit einzuschätzen und eine
Beteiligungsziffer festzulegen. Auf Grund seiner hochwertigen Kalisalze wurde
Buggingen sehr günstig eingestuft. Es erhielt für beide Schächte je 6,9596 Promille
des deutschen Gesamtabsatzes. Um aber die Anlagen besser ausnutzen zu können,
erwarb die Gewerkschaft Baden vom Burbach-Konzern weitere Quoten stillgelegter
Werke.

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