http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-03-04/0066
Gipsieerk Wehr von SW. 1955
(Aufn. G. Albiez)
Ab 1891 mußte jedes Werk mit mehr als 10 Arbeitern eine Arbeitsordnung erlassen
. Bei den Gipsgruben hatten aber nur wenige eine entsprechende Arbeiterzahl
. Ferner müssen Bergbaubetriebe der Leitung einer befähigten Aufsichtsperson
unterstehen. Dies war meist ein Bergmann mit langjähriger Erfahrung. Schon im
18. Jahrhundert waren die Gipsgrubenbesitzer immer wieder aufgefordert worden,
mindestens 1 Bergmann einzustellen. Rechtlich und sicherheitlich wichtig war auch
die regelmäßige Vermessung der Gruben, die früher von Geometern, später von
Markscheidern ausgeführt wurde. Die daraus entstandenen Grubenpläne — in der
Fachsprache „Grubenbilder" — werden in 2facher Ausfertigung hergestellt, wovon
eine beim Betriebsführer, die andere beim Bergamt aufbewahrt wird. Die
verliehenen Grubenfelder sind in sog. Verleihungsrissen dargestellt.
Die einzelnen Gipsgruben werden im folgenden entsprechend ihrer Lage und
Formation behandelt:
zu 1) im Mittleren Muschelkalk: a) Grenzach, b) Wyhlen, c) Herten, d) öflin-
gen, e) Wehr, f) Maulburg, g) Höllstein, h) Hüsingen und i) Wollbach,
zu 2) im Gipskeuper: a) Sulzburg, b) Laufen, c) Britzingen-Muggardt, d) Sehringen
und e) Kandern,
zu 3) im Oligozäen: a) Bamlach und b) Döttingen.
la) Grenzach:
Die älteste nachweisbare Gipsgewinnung im Markgräflerland war die von
Grenzach, wo schon im 13. Jahrhundert ein Flurname „zur Gypsgruobe" erwähnt
ist. 1335 heißt es „bi der gipsgruoben" und 1603 ein „Weg, der an die Ypss
272
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1977-03-04/0066