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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 7
(PDF, 40 MB)
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ganzen Vermögen sein Werk erneuert zu haben und nach Bedarf jederzeit einen
3. Mahlgang einbauen zu können. Bisher vermochte er selbst bei großer Trockenheit
und Ausfall benachbarter Mühlen die Bedürfnisse der Talbewohner und der
fremden Mahlgäste vollauf zu befriedigen, während die Marzeller Mühle, die
ebenfalls in der Malsburger Gemarkung betrieben wird und die 7 Mahlwerke in
Kandern, die meist schon das Korn aus dem fruchtreichen Vorland vorweg aufnehmen
, oft nicht voll beschäftigt sind, weshalb sie meist die Frucht bei ihren
Kunden selbst abholen und das Mehl zurückbringen. Die neue Mühle des Asal
habe darum geringe Erfolgsaussichten und gehe zu Lasten der bereits bestehenden
Werke. Außerdem sei Asal als Müller nicht geprüft, daher nach §§ 6 und 7 der
Mühlenordnung ungeeignet.

Zum Tantenmüller gesellten sich auf der Klagseite die beiden anliegenden
Mattenbesitzer, welche sich durch die angemaßten Wasserrechte bei der zugeteilten
Mattenwässerung benachteiligt glaubten, die ihnen im Frühjahr 3 Wochen, zwischen
Heuet und Ernte 14 Tage und vom St. Gallus- bis Katharinentag (16. X.—25. XI.)
zustand.

Asal verteidigte sein Unternehmen ebenso nachdrücklich mit Argumenten und
Zeugen: Seine Mühle mit 2 Mahlgängen und 1 Gerbgang würde niemanden
Schaden zufügen, da er das Wasser nur kurz oberhalb und unterhalb beanspruche,
das selbst in wasserklemmer Sommerzeit immer und mindestens für einen Gang
ausreiche. Er suchte, fand und rief Zeugen aus der ganzen Umgebung, bis vorn im
Rebland, welche die Notwendigkeit einer neuen Mühle im Malsburger Tal befürworteten
. Sie bestätigten, daß im Sommer 1834 in Kandern keine Mühle genügend
Wasser für 2 Gänge zur Verfügung hatte, weshalb der dortige Müller Spohn bei
der Tantenmühle im Auftrag mahlen ließ, während die Malsburger ihr mangelndes
Korn auf dem Kanderner Wochenmarkt kauften und dort auch gleich bei den
dortigen Kundenmühlen mahlen ließen, weil die beiden Mühlen in ihrem Tal
nicht für alle Bedürfnisse ihrer Nachbarschaft genügen konnten. Immerhin könne
man im Talgebiet mit etwa 200 Malter Fruchtzehnten, Dinkel und Hafer, also
danach auch mit etwa 3000 Malter Früchten Mühlenfracht rechnen, ohne die beiden
größten Höfe, welche als zehntfrei nicht mitgezählt sind. Nun hatte der neue
Müller zu seinem Verdruß auch genügend Zeit und Ausdauer, die umliegenden
Vögte um Beistand und Unterschrift für seine Eingaben zu bitten. Nachdem die
Mühle von einem anerkannten „Mühlenarzt" im Auftrag wohl angelaufen war,
der den Betrieb bis zur Übernahme des zur Zeit noch auf der Wanderschaft befindlichen
und gelernten Müllers, des Sohnes, sorglich leitete, wurde von verschiedenen
Zeugen die Bedeutung und Wichtigkeit des Werkes bestätigt, von
Kunden aus allen Dörfern bis Bamlach, Rheinweiler und Liel, die bisher wohl
bedient worden sind, wie der Schullehrer von Hertingen, der eben einen Wagen
voll Früchte zum Mahlen angefahren hat.

Um ihrer eigenen, gelegentlich „bedrückenden Lage" abzuhelfen, befürworteten
auch die Bürgermeister der entfernten Landorte von Sitzenkirch, Tannenkirch,
Holzen, Riedlingen, Feuerbach, Hertingen, Schliengen, Mauchen, Vögisheim, Egge-
nen und Wies den Betrieb der neuen Mühle als hilfreich, wenn die Mühlenräder
in wasserarmen Zeiten in ihrer Nachbarschaft stille standen, und ihre Fruchtwagen
selbst vor der gutgehenden Tantenmühle oft mehrere Stunden warten mußten,
wenn nicht gar vergeblich vorfuhren und weiter bis nach Marzell, Fischenberg
oder gar ins Wiesental weiterfahren und um Aufnahme ersuchen mußten. So
waren Leute von Blansingen genötigt, nach 7 Stunden Fahrt zur Tantenmühle und
weiter zur Maulburger Mühle, wo sie 3 Tage auf das Mehl und die Rückfahrt
warteten, eine kostspielige Reise zu erleiden, wo sie nach Malsburg zur neuen
Mühle nur 3 Fahrstunden benötigt hätten. Der Hertinger Bürgermeister berichtete
von täglich beobachteten Fuhren aus Nachbarorten durch sein Dorf, die alle noch
nicht wußten, wo sie hinfahren und abladen sollten. Die 5 Kundenmüller in

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