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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 12
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0014
1912—1926 Karl Gerwig, Bürgermeister (f 1926)
1926—1937 Karl Gerwig Erben
1937 Karl Gerwig (Sohn)

1949 Mathilde Gerwig (Albert Adolf Enderlin)

Streit um den Mühlenkanal: 1852

Das Wasser ist die Energie der Getreidemühlen im Kandertal. Diese Energie
ist stark wetterabhängig. Die Kander hat ein Wassereinzugsgebiet von 48 qkm.
Von Wollbach bis zur Mündung in den Rhein sind es 12,2 km.

Die Wasserführung der Kander beim Sägewerk Hagin, Kandern, beträgt:
Im Monatsmittel Dezember 0,095 cbm/sec.

Die Schwankungen sind also beträchtlich.

Die Bruckmühle konnte also im Mittel nur mit 0,6 cbm/sec. rechnen, das entspricht
einer Ausbauleistung von 15 Ps. Die tatsächlich ausgebaute Durchschnittsleistung
beträgt 6 Ps. (Zahlenangaben freundlicherweise vom Kataster des Wasserwirtschaftsamtes
Lörrach, für die Zeit nach dem Umbau 1854).

Normalerweise wird im Bach ein Wehr gebaut, von dem der Kanal zur Mühle
abgeht. Der Kanal hat zwei Zwecke: Er muß durch seine Länge im normalen
Abwärtsgelände des Tales soundsoviel Gefälle erreichen wie der Höhe des Wasserrades
entspricht (für oberschlächtige Räder). Sodann soll im Kanal eine gewisse
Menge Wasser gestaut werden, um einen gleichmäßigen Betrieb zu ermöglichen,
auch bei ungleichmäßiger Gesamtlieferung im Bach selbst. Der Kanal geht also mit
ganz wenig Gefälle, fast eben bis zur Mühle. Der Kanal zur Bruckmühle ist
750 Meter lang. Er steht geländemäßig im Eigentum des Mühlenbesitzers. Es ist
aber offenbar das Recht der Anlieger, überschüssiges Wasser zum Wässern der
Matten zu entnehmen. Das ist nun aber der Streitpunkt bei allen Mühlen. Die
Sorge um seine Wasserenergie lassen den Müller nicht schlafen. Uber einen solchen
Kampf zwischen dem Bruck-Müller und den Mattenbesitzern aus dem Jahre 1852
wird berichtet.

Der Mühlenkanal läuft wie ein Bach durchs Gelände, seine Sohle und Wände
sind durch besondere Schichten von Lehm vor Wasserverlust geschützt. Nun sind
im Wollbacher Kanal einfache kleine Gräben zur Abgabe des Wassers zum Wässern
der Matten gegraben, aber in Wollbach gab es keinerlei Stellfallen, um diese
seitlichen Wasserabgaben abzustellen. Ich kann mir gar nicht erklären, daß das
über all die Jahre überhaupt so gegangen ist, oder ob das Wässern der Wiesen
früher gar nicht gemacht wurde? Jedenfalls hat der zweite Kammüller (Reinhard
Friedrich) 1852, er war damals 41 Jahre alt, das nicht länger ertragen und durch
einen Rechtsanwalt Klage beim Großherzoglichen Bezirksamt Lörrach erhoben.
Aus der Klageschrift einige Zeilen (März 1852):

„Der Mühlkanal des Beschwerdeführers, welcher das Wasser aus dem Kander-
bach aufnimmt, ist mit mehreren Seitengräben versehen, welche zur Bewässerung
der links von demselben anliegenden Wiesen dienen. Diese Gräben
und namentlich deren Einmündungen in den Mühlekanal zur Abfassung des
Wassers sind nicht ordnungsmäßig eingerichtet und enthalten namentlich keine
Stellfallen. Wenn nun die Mattenbesitzer wässern wollen und das Wasser
zum Mühlekanal klein ist, so schlagen sie quer durch letztere Pfähle ein, werfen
Holz Steine und Grund davor, um das Wasser etwas zu schwellen, und
den Einlauf in den Wässerungsgraben zu befördern, wodurch der Betrieb der
Mühle offenbar beeinträchtigt wird. Außerdem sind die Einmündungen der

September

Juni

März

0,370 cbm/sec.
0,590 cbm/sec.
1,030 cbm/sec.

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