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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 41
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0043
gab. Die Eheleute bewirtschafteten den Betrieb erfolgreich, und mit Unterstützung
ihres Sohnes Albert Hartmann handelten sie mit Mehl und Grieß. Wie andere
Mühlen im Lande erlitt auch die Engemühle die Folgen des I. Weltkrieges; hinzu
kam noch der unerwartete Tod der 62jährigen, tüchtigen Müllerin Katharina Hartmann
-Hemmer. Als der Vater danach, 1919, wieder heiratete, verließ der Sohn
Albert das Haus und arbeitete als Müller in Langensee. Seit etwa 1926 standen
die Räder in der Engenmühle still; der alte Müller Albert Hartmann starb 1932.
Danach, 1935, erwarb der Sohn Albert sein elterliches Anwesen aus dem Konkurs,
war aber in der Zwischenzeit ebenfalls so alt und auch krank geworden, daß er
nicht mehr die Kraft zur Inbetriebnahme der Mühle aufbrachte. Er starb 1939,
und das schöne Anwesen erbte der Neffe Albert Hagist, der Sohn seiner Schwester
Emma Hagist-Hartmann (t 1961) von Eimeidingen.

Nach den Schäden und der Verlassenheit im II. Weltkrieg und der letzten
Jahrzehnte ergriffen vor einigen Jahren nun der Besitzer Albert Hagist und sein
Neffe Heinz Huttner, Sohn der Schwester Elsa Huttner-Hagist, die Initiative
und bauten das ansehnliche Gebäude zu einem stattlichen „Landgasthaus" mit
dem altehrwürdigen Begriff „zur Engemühle" aus, der schon in kurzer Zeit ein
freundlicher Anziehungspunkt für Gäste und Freunde gastlicher Vertrautheit
geworden ist. Als Inhaber stellt sich Heinz Huttner vor.

(GLA 361; Zugang Wintersweiler 1399 1771)

Die zwei Mühlen in Efringen am Engibach

Zwei Mühlen sind für den Efringer Bannbezirk aus dem 14. Jh. altüberliefert:
die äußere und die innere Mühle am Engebach. Von beiden liegen formell keine
Mühlen- oder Lehenbriefe vor, welche über Privilegien oder Bannrechte etwas
Näheres aussagen könnten. Mühlenbann ist grundsätzlich königliches, später
landesfürstliches Recht. Ob unsere Mühlen vom Grund- oder Landesherrn gebannt
waren, die Bauern eines Bannes oder gewissen Bezirks verpflichtet waren, nur
bei der einen oder anderen Mühle ihr Korn mahlen zu lassen, oder nur ein Gewohnheitsrecht
innerhalb der St. Blasischen Banngewalt später zu Zwang und
Pflicht geführt hat, ist unerfindlich für unsere beiden Mühlen. „Wer zuerst kommt,
mahlt zuerst" galt nur für die ungebannten Mühlen, in den gebannten hatte der
Bannpflichtige den Vortritt. Beide standen St. Blasien nahe:

1. Die äußere oder obere Mühle war dem Kloster seit 1350 schon zinspflichtig.
Rudolf v. Nortschwaben, der Fischinger Dorfherr, lieferte seinerzeit 1 Vzl. (=2
Ma.) Roggen, 4 Hühner und 100 Eier jährlich als Mühlenzins in den st.-bläs.
Meierhof ab.

2. Auch die innere Mühle wird noch im 18. Jh. als „Lehenmühle" angesprochen,
obwohl sie die Besitzer als „lediges Eigentum" bereits schon 100 Jahre zuvor erworben
hatten. Vermutlich ist es die Mühle, welche schon um 1400 für das
Kloster Weitenau gemahlen hat und wohl bei der Reformation 1556 von der
geistlichen Verwaltung zu Rötteln übernommen und danach von einem der Besitzer
(Bürgin?) als „frei und ledig" gekauft und erworben worden ist.

Der Besitz des Gutes wurde um 1350 einem Wernher de Küchen, einem panifex,
bestätigt, später den Gebrüdern D. und Fridlin Lügeier, zunächst nur als Schuppis-
gut; erst im 16. Jh. erfahren wir durch den Müller Huser von der Mühle auf
diesem Gut, die laut Protokoll des Vogts und Richters Fritz Kromer nach dem
Dreißigjährigen Krieg im Besitze der Familie Fritz Bürgin freigekauft war. Nach
dem Tode des Müllers erschien der Vogtmann der hinterlassenen Söhne Michel,
Fritz, Georg und Mathis Bürgin, Sebastian Döserich, vor dem herrschaftlichen
Ortsgericht, vor dem Vogt Kromer, um den Anspruch von 2 Neunteln des in

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