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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 63
(PDF, 40 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0065
Niefenthaler, binnen drei Monaten und 40 Tagen die ehelichen Vermögensverhältnisse
ordnen „und da Stoffel Leusen und seine Hausfrauwn noch auf das alte
Eherecht heuratet haben . . .* (womit gesagt ist, daß 1693 ein neues Eherecht in
Kraft war) . . . „und nach des einen oder andern Absterben der halbe Teil dem
noch Lebenden verbleiben, der andere Teil aber den noch lebenden Erben heimfallen
und gebühren soll", so war die Witwe gehalten, mit ihren Kindern brüderlich
zu teilen, egal, ob sie künftig den Kastelgrund durch den nicht vorhandenen
Witwenschleier betrachtete oder sich in einem neuen Eheglück sonnte. Mustergültig
wahrte die Witfrau die Frist und genau nach drei Monaten, am 41. Tage danach,
brachte sie Familienleben und Erbschaft in die gebührende Ordnung, am Morgen
des 24. Juli heiratete sie ihren Martin und „hinterher hat sie am Heuratsdag mit
ihren Kindern deilt und ist ihr der halbe Deil blieben und was sie auf der Mühlin
zu fordern haben, ist der Niefenthalerin der halbe Deil und der andere halbe Deil
den Kindern verblieben."

Spätestens mit dieser Hochzeit und Teilung hatte Jacobus Hotz, der nämliche,
welcher als „Erstzieher" in Sachen Kastelmühle auftrat und nun seit drei Jahren
auf dem schwiegerelterlichen Anwesen saß und sich krampfhaft überlegte, wie er
dem Eichy diese Mühle wieder abjagen konnte, den „wahren Jacob" gefunden.
Es scheint, als habe der inzwischen auf der Pfarrei neu aufgezogene Pfarrer dem
Hotz etwas Nachhilfeunterricht in Ahnenforschung erteilt, denn plötzlich erhob
1693 Jacob Hotz vor dem Oberamt Rötteln Klage und behauptete: „Eichy hat
gegen das löbliche Landrecht verstoßen indem er die Mühl unter der Vorspiegelung
der Blutsverwandtschaft an sich gezogen hat", wölke den Kauf von 1690 für
nichtig erklärt wissen und in den rechtmäßigen Besitz der Kastelmühle gesetzt
werden. Der amtierende Kastelmüller Eichy verwahrte sich zunächst energisch,
ging dann wohl oder übel gleich seinem Widersacher auf Stammbaumjagd und
ließ einen trefflichen Meisterschuß los, als er dem Gericht treuherzig erklärte:
„Ich habe wahrhaftig gemeint, ich sey mit dem Leus im dritten Grade blutsverwandt
, aber nur unserer Weiber ihr Großväter sind Brüder gewesen", was in der
Tat haargenau stimmt. Die beiden Großväter der Eheweiber hießen Gysiger, der
eine wohnte im Heubronn, der andere in Bürchau an der Sonnhalde, und wenn
damals diese „Blutsverwandtschaft" dem Oberamt auch über die Hutschnur ging,
so gibt sie doch den Familienforschern von heute wertvollen Aufschluß über die
Stammesbande der beiden alten Herren von einst, welche längst vor dem 30jähri-
gen Krieg und vor Beginn der Kirchenbücher rechts und links über dem Talgrund
der Kleinen Wiese lebten und liebten.

Die beiden brüderlichen Schwiegergroßväter, welche sich längst in der Ewigkeit
die Hände schüttelten, brachten jedoch 1693 kein badisches Landrecht ins Wanken
und Jacobus Hotz gewann den Prozeß. Der Kauf von 1690 wurde annulliert,
Hans Eichy mußte die Mühle an „den rechtmäßigen Erstzieher" zurückgeben und
bekam nach unparteiischer Schätzung seine Kosten und Unkosten ersetzt. Das war
dem guten Eichy Hans nun doch zuviel, was hatte ihm ein Oberamt Rötteln schon
zu sagen, schließlich gab es ja noch einen Markgrafen. Flugs meldete er binnen der
gesetzlichen Frist „Rekurs" gegen das Urteil an und sandte seinen Einspruch
Ihrer hochfürstlichsten Durchlaucht, deren Hofräte nun über den „Mühliakten"
schmorten.

In diesen Jahren, als die „Kleinen" im Kastel zwar heftig, jedoch unblutig um
die gesetzlichen Vorkaufsrechte einer bescheidenen Wäldermühle stritten, da stritten
die „Großen" höchst ungesetzlich, dafür blutig, um die fragwürdigen Erbansprüche
einer Liselotte von der Pfalz. Der daraus resultierende pfälzische Erbfolgekrieg
, welcher vor allem die badischen Lande in schwerste Mitleidenschaft
zog, ließ den regierenden Markgrafen Friedrich Magnus samt seinem Hofstaat in
das musquetensichere Basel flüchten und dort erreichte ihn auch die „Appellationssache
" des Hans Eichy von Bürchau, welcher ihm brühwarm die ganze Mühlen-

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