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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 68
(PDF, 40 MB)
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keinen Besitz sein eigen nannte, einen „guten Unterschlupf" suchte. Die Verhandlung
der Väter: „Mi Bueb griegt soundsoviel und mi Meidli het des und sali z
guet", verlief positiv, und ehe man sich's versah, trug die 20jährige Catarina
Donder einen Verlobungsring am Finger und hatte einen sieben Jahre älteren
Bräutigam, der nicht nur ein gelernter Müller war, sondern auch Müller hieß.
Natürlich wollte der alte Müller Lorenz Müller das vom Kastelmüller „Zugesagte"
für den jungen Müller Lorenz Müller schwarz auf weiß, und der Kastelmüller
wollte von dem jungen und dem alten Müller-Müller für das „Zugesagte" Geld
und dokumentierte Sicherheit. Nach langem Feilschen, bei welchem die Frauen in
der Katselmühle auf Grund ihrer Anteile an Grund und Boden gesetzliches Mitspracherecht
hatten, schritt die gesamte Müllerei nach „vorheriger gehöriger Anmeldung
" am 26. Februar des Jahres 1800 zum Bürchauer Vogt, welcher seinerseits
den Schulmeister Gümpel alarmierte, der als Gerichtsschreiber protokollierte, was
die versammelten Parteien vortrugen. Nach diesem Protokoll ging der gesamte
Mühlenbesitz im Kastel gegen entsprechende Bezahlung in die Hände der „geliebten
Tochter Catarina Donder und deren Verlobten Lorenz Müller" über, der
verkaufende Vater und sein teilhabendes Eheweib behielten sich alle Rechte in
Haus und Mühle und die Nutznießung der Hälfte der übergebenen Liegenschaften
vor, sicherten sich den lebtäglichen freien Wohnsitz, handelten für den Fall der
Arbeitsunfähigkeit eine Altersrente in Naturalien aus, das junge Paar schloß
einen Ehekontrakt, ordnete darin seine Vermögensverhältnisse und „wie es gehalten
werden soll, wenn einer vor dem andern mit Tod abgehet", bevor sie
überhaupt verheiratet waren. Damit war auch der alte Lorenz Müller zufrieden,
und wenn er und sein „Gegenschwieher" auch nicht schreiben konnten, so setzte
jeder für sich zum Zeichen des Einverständnisses drei Kreuze unter das folgenschwere
Dokument.

Sieben Wochen später wurde ausgiebig Hochzeit gefeiert und Hans Donder
behielt trotz Schwiegersohn und Besitzüberschreibung die Hosen an. Da er nun
dank seinem Eidam Bargeld hatte, wollte er sein „baufälliges Häuslein und elendes
Mühlengewerb" nicht mehr reparieren, sondern sah sich noch in den Flitterwochen
des jungen Paares angeblich „genötigt, ein neues Mühlengebäud hinzustellen
" und rechtfertigte sich später, „und weil wir einstweilen wohnen mußten,
habe ich die Mühl oberhalb hingestellt, weil unten dran kein Blatz mehr war". Die
neue Mühle, welche Hans Donder und sein Tochtermann im Jahre 1800 ohne
jegliche behördliche Genehmigung im Eiltempo ruck-zuck in die Landschaft stellten
, stand dem vorliegenden Situationsplan zufolge — gleich der alten Mühle —
„an der Straß gen Tegernau" und wurde in derselben Bauzeit, nur um eine Hausbreite
bürchaueinwärts, versetzt.

Doch ehe der Neubau bezugsfertig war, ging dem Bürchauer Müller Fritz Lenz,
welcher klammheimlich das Bauwerk der benachbarten Konkurrenz inspizierte,
buchstäblich der Hut hoch und riß ihn vom Kopf, als er entsetzt feststellte, „daß
die da schon alles für ein zweites Wasserrad vorgerichtet" hatten. In Windeseile
trommelte er die Kollegen aus den Nachbardörfern, welche gleich ihm ihre „Mühlen
nur mit Mühe und Not über Wasser hielten", zusammen, und gemeinsam verfaßten
sie eine Beschwerde an das Oberamt Rötteln: „. . . dieweilen wir uns in
unserer Nahrung geschmelert sehen, wenn Hans Donder sein Gewerb beliebig
vergrößern könne und soviel Räder einsetzen dürfe als er willens ist und uns
daher gedrungen finden, das gnädigste Oberamt untertänigst anzugehen, dasselbe
möge dem Donder gemessenst auferlegen zu geruhen, daß er sein Bauwesen,
was nemlich sein Gewerb anbetrifft, nicht über seine alte Gerechtsame erweitern
dörfe". Die Berufskollegen kannten ihren Pappenheimer im Kastelgrund genau,
als sie weiter dem Oberamt vortrugen: „Wir wissen, daß wir es mit keinem geschmeidigen
und billigen Gegner zu tun haben, welcher sich leicht eingehen lassen
dörfte, den Bau gegen alle obrigkeitlichen Verbotte dennoch nach seinem Vorsatz

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