Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 1/2.1978
Seite: 116
(PDF, 40 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0118
Um Wiederholungen zu vermeiden, die sich wegen der gemeinsamer Grundzüge
aller Dingrodel bei der getrennten Beschreibung der einzelnen Grundherrschaften
zwangsläufig ergeben hätten, wurde bei der Grundherrschaft des Hochstiftes
Basel 85), der des St. Alban Klosters 8S), der des großen Spitals 87) und der
des Deutsch-Ordenshauses 88) lediglich auf deren Abweichungen und — sofern für
bemerkenswert erachtet — auch auf einen Vergleich eingegangen. Wenn auch
dieser Arbeit zum Nachteil gereichen mag, daß sie sich außer auf Dingrodel auf
keine weiteren zeitgenössischen Rechtsaufzeichnungen stützt89), so werden doch
das geltende Recht in grundherrlichem Bereich während des 14. und 15. Jahrhunderts
keine anderen Quellen so konzentriert wie die Dingrodel widerspiegeln.

1. Abschnitt
Grundherrschaft St. Blasien
L Ämterverfassung und untergebene Zellen

Die Grundherrschaft des Benediktinerklosters St. Blasien dehnte sich vor allem
durch großzügige Schenkungen90) bis zum Ende des 14. Jahrhunderts über
weite Teile des deutschen Südwestens aus91). Im Gebiet des Markgräflerlandes
hatte St. Blasien seine Besitzerwerbungen schon im Verlauf des 14. Jahrhunderts
abrunden können 92). Den gesamten, umfangreichen und weit zerstreuten Güterbesitz
, der wohl in verschiedensten Formen der Agrarverfassung übernommen worden
war93), vermochte der Klosterhof St. Blasien als Zentrale der klösterlich-
grundherrlichen Verwaltung nicht mehr zu bewältigen 94). Deshalb faßte St. Blasien
im 13. und 14. Jahrhundert seine Besitzungen in Ämter zusammen95), welche sich
überwiegend als Rentenhebestellen kennzeichneten 9*).

Die Ämterverfassung hat H. Ott9T) nach dem Gliederungsprinzip der beiden
Generalurbare des 14. Jahrhunderts 98) und insbesondere anhand der ergiebigsten
Quelle, des sog. Papstzehntrodels von 1373 99) rekonstruiert. Danach wurde die
Klostergrundherrschaft St. Blasien durch folgende 13 Außenämter verwaltet:

(85) siehe Seite 158

(86) siehe Seite 170 ff

(87) siehe Seite 173 ff

(88) siehe Seite 176 ff

(89) Dieses Manko beheben jedoch die zahlreich zu Rate gezogenen Ortsgeschichten
des Markgräflerlandes, deren Verdienst bezüglich der archivalischen Vorarbeiten
unbestreitbar ist.

(90) H. Ott, Arb. z. Histor. Atlas, Seite 9—24

(91) H. Ott, ebenda, siehe beiliegende 20 Karten

(92) J. Bader, in ZGO 2, Seite 194 ff (194—201) J. Bader, in ZGO 2, Seite 329 ff
(329—336) — C. A. Müller, in Basler Ztschr., Band 61, Seite 17 ff (21—23) —
H. Ott, a. a. O., Seite 14 mwN — F. Schülin in Markgräflerland 34, Seite 155 ff
(159—163)

(93) H. Ott, Gesch. d. Kl. St. Blas., Seite 7 und 10

(94) H. Ott, ebenda Seite 34

(95) H. Ott, Arb. z. Histor. Atlas, Seite 26

(96) F. Schülin, a. a. O., Seite 158 — C. A. Müller, a. a. O., Seite 24—26 — H. Ott,
Gesch. d. Kl. St. Blas., Seite 40/41

(97) H. Ott, Gesch. d. Kl. St. Blas., Seite 34/35

(98) GLA 66/7213 und GLA 66/7214

(99) GLA 66/11185

116


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-01-02/0118