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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 335
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0121
Die aufkommende Straßenbeleuchtung und Technisierung haben diesen Beruf
des Nachtwächters im Dorf zum Aussterben gebracht.

2. Der Wasenmeister

Die Beseitigung unverwertbarer oder verendeter Tiere durch Verlochen war
Aufgabe des Wasenmeisters oder Abdeckers. Dieses Amt war im Bezirk Müllheim
bis vor einhundert Jahren ein Erblehen. Der letzte Inhaber, Wasenmeister Frank
in Vögisheim, starb 1858. Die Erben boten das Erblehen zum Verkauf an. Sie
forderten dafür 1.000,— Gulden. Fürwahr eine schöne Summe! Nach Vorschlag
des Großherzoglichen Bezirksamtes Müllheim sollte dies nun von irgend einer
Gemeinde übenommen werden. Nachdem sich keine gemeldet hatte, sollte das
Lehen abgelöst und der Betrag entsprechend dem Steuerkapital der Gemeinde
auf diese umgelegt werden. Jedenfalls wurde dieser Dienst von nun an von den
Gemeinden selbst als Gemeindedienst vergeben. In diesem Zusammenhang ist zu
erwähnen, daß es mit der Praxis eines Tierarztes im Bezirk nicht besonders bestellt
war. Dies besagt der Satz aus einem Schreiben aus dem Jahre 1858: „Dadurch
(durch die Ablösung des Lehen) entstünde der Vortheil, daß die Stelle einem
tüchtigen Thierarzt übertragen und dadurch sowohl für gehörige Besorgung der
Geschäfte als für ständige Gewinnung eines Thierarztes für den Bezirk gesorgt
werden könnte."

Durch Gesetz vom 17. August 1865 wurde den Gemeinden zur Pflicht gemacht,
einen Wasenplatz zu besorgen. Aber erst 19 Jahre später hat dann auf Drängen
des Bezirksamtes die Gemeinde im Gemeindewald einen Platz zur Verlochung
umgestandener oder auf polizeiliche Anordnung hin getöteter Tiere gestellt. Dieser
Platz im „Steinacker" heißt heute noch „Roßhimmel". 1884 wird Schäfer Schmidt
als erster Wasenmeister vorgeschlagen. Doch scheint er die nötige Gunst bei der
Müllheimer Behörde nicht gefunden zu haben. Es wurde dafür Wilhelm Sütterlin
als Abdecker verpflichtet. Aus dem damals abgeschlossenen Vertrag ist zu ersehen,
daß er ein Gehalt (Wartegeld) von jährlich 15,— Mark zu beanspruchen hatte.
Außerdem hatte er von den Besitzern gefallener Tiere für ein Stück Großvieh
6,— Mark, für ein Stück Kleinvieh 2,— Mark und für einen Hund 1,— Mark für
das Verlochen zu erhalten. Dafür mußte der Abdecker allerdings das tote Tier
selbst auf den Wasenplatz führen. Wurde das Fuhrwerk vom Tierbesitzer selbst
gestellt, so verringerte sich der Lohn von 6,— Mark auf 3,— Mark. Uber die
von ihm vergrabenen Tiere hatte er genau Buch zu führen und dies vierteljährlich
an das Bezirksamt zu melden. Der zwischen der Gemeinde und dem Abdecker
geschlossene Dienstvertrag war dem Bezirksamt zur Genehmigung vorzulegen.
1898 wird ein solcher Vertrag beanstandet, weil die Bestimmung darüber fehlte,
wem die verwertbaren Teile wie Haut, Haare, Eisen usw. gehören sollten. 1912
wurde den Gemeinden des Bezirks die „Denkschrift über eine auf der Gemarkung
Efringen zu errichtende Verbandsabdeckerei" überreicht. Daraus scheint
aber nichts geworden zu sein, denn der letzte Wasenmeister war bis zum 1. August
1935 im Dienst. Seit dieser Zeit mußte die Gemeinde dem Breisgauer Abdeckerverband
beitreten.

Seither werden verendete oder „ins Loch gesprochene" Tiere mittels Auto
abgeholt und in der Tierkörperbeseitigungsanstalt verwertet. Der Beruf des
Abdeckers ist damit ausgestorben.

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