http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0136
legenheit, so daß die Erläuterung der Bildgeschichte nur mit einem Textabschnitt
verbunden sei, welcher der Vertragsverhandlung zwischen Landesmacht und
Bauernhaufen am 17. Juni 1525 zu Freiburg wortgemäß entnommen ist20). Unser
Wandbild — ob früher oder später aufgezeichnet — verstößt gegen jenen ersten
Paragraphen radikal: „Es sollen in Städten und Dörfern die Glocken bewahrt
werden, damit kein Unberufener zu stürmen vermöge. Das Land solle ruhig bleiben
. „Von einem Ritter, schwer gepanzert mit Zweihänder und kurzer Arkebuse,
sowie einem Landsknecht, mit Schwert und Hellebarde, werden offensichtlich die
Glocken hier bewahrt. Die Wächter stehea auf den Wappenschildern der rechten,
also geistlichen, wie auch der weltlichen Verwaltungsmacht. Zeigt sich die eine mit
gekreuzten Schlüsseln, worauf Abtsstab und Mitra ruhen (Abb. 6a), als Probstei3)
des Klosters St. Peter an; so stehen andererseits Schrägbalken mit gereihten Sparren
(Abb. 6b) jenem Amtssiegel doch nahe, über das die „7 oberen Vogteien" seit 1504
verfügen 21). Das Land auch dieses Betbergs 5) wurde demnach ruhig gehalten —
wie es bis heute blieb. Dennoch drangen drei zur Linken an die feste Kette, um
(weiterhin?) den Sturm zu läuten. Einer schwingt den Flegel und hält die anderen
mit leichter Hand. Da aber Erinnerungen mit Beweisbarkeit nicht immer sich verbinden
lassen (und es an Zeilen mangelt), verbleibt uns lediglich, einen Namen
zu beschwören, welcher zum Ausgleich der Gesellschaftsordnung am Oberrhein
weiterhin als Zeichen gilt: Joß Fritz, der als Bannwart zu Lehen 1513 den Bundschuh
wieder hob und diesen über 1517 bis 1524 (bereits alt und grau) forthin
organisierte ") — für ein Ziel, das, scheint der Bundschuh völlig ausgetragen, erst
im vergangenen Jahrhundert faßbar wird 23). Mag seinem Wesen der Passionszyklus
9) am Eingang teilweise gar entsprechen; sein Name läßt sich löschen, weil
er nach diesem Platz nicht sucht. Ein Caspar Lang, Thomas Merkli oder Fridlin
Wappenzeicben (a) der Probstei St. Peter (?) und (b) der ,7 oberen Vogteien' der Markgrafschaft
(?) zu Füßen des rechten (Abb. 2a) wie linken (Abb. 2b) Türwächters.
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