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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 378
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0164
A. Die Grundherrschaften,
deren Grundbesitz und -rechte im Dorf und Bann Schliengen

1. Das Kloster Murbach im Oberelsaß

Die von Pirmin von der Reichenau im Jahre 728 auf den Ruf des Grafen Eberhard
von Egisheim am Fuße des Großen Belchen gegründete und 1128 gefürstete
Benediktiner-Abtei Murbach wurde von Königen und Kaisern mit reichem Besitz,
mit Gütern und zugehörigen Grundrechten am Oberrhein ausgestattet. So besaß das
Kloster neben Bellingen und Heitersheim auch in Schliengen zwei bedeutende
Hofgüter, deren Ursprung und Stifter nicht bekannt sind. Sie waren im 13. Jahrhundert
mit einem Dinghof und eigenen Leuten ausgestattet. Das Kloster verwaltete
das Patronat an der Pfarrkirche und über die zugehörigen Widumsgüter
und den Zehnten.

Das eine Hofgut war der Widemhof, also das zur Pfarrei Schliengen gehörige
Gut, das nach der urkundlichen Überlieferung die Pfalzgrafen von Tübingen —
Pfalzgraf Hugo IV. und dessen Sohn Rudolf IL (1247—1267) von Murbach zu
Lehen trugen. Diese verkauften das Lehengut Mitte des 13. Jahrhunderts an den
Freiburger Ritter Conrad von Schnewelin, den jüngeren. Im Jahre 1282 verwandelte
das Kloster auf Bitten des neuen Lehensmannes das Hofgut mit dem
zugehörigen Hof(Ding-)gericht, dem Kirchensatz und Zehnten zu einem Erblehen.

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