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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 382
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teiligen. Merkwürdigerweise verwaltete im benachbarten zweiten Dinghof zu
Schliengen, dem „Säckingischen Freihof" ein sogenannter „Keller", die Güter
und Rechte des St. Fridolin-Stiftes zu Säckingen. Keller bedeutete soviel wie
„Schaffner" eines Gutes. In Schliengen gab es auch am Dinghofe den „Waibel",
den eigentlichen Vollzugsbeamten, also einen Ortspolizisten ").

Als Schultheißen saßen im Dinghofgericht zu Schliengen:
1324: Hans Vischer, Statthalter und Verweser des Richter- und Schultheißenamtes
zu Schliengen;

1365: Bart Pulster, ein Edelknecht, im Namen des Herrn Schnewelin;
1378: Johans Würdtengast;

1401: Heintzmann Klein, im Namen der Junker Dietrich und Hamann Schnewelin
;

1471: Bernhart Rehener (Rehenoew);

1492: Hans Butz;

1495: Ruedolf Fritzin;

1497: Johann Bugginger;

1510: Adam Österreicher;

1522: Quirin Buch;

1525: Claus Frylin;

1563: Hans Keller;

1584: Hans Seiler (t 1606);

1606:Diebolt Seiler, von den alten und neuen Richtern als Schultheiß angenommen
und bestätigt;
1620: Oswald Keller;
1652: Baltzer Müller;
1658: Fritz Gropp;
1690:Johann Georg ?;
1693: Johann Grill

Mit dem Erwerb des Murbach-Dinghof gutes durch das Basler Hochstift (1696)
wurden auch dessen Gerichtszuständigkeiten künftig von der bischöflichen Land-
vogtei Schliengen wahrgenommen und das Gut verwaltet, das Amt des Schultheißen
wurde integriert.

2. Das Damenstift des hl. Fridolin in Säckingen
hatte in Schliengen ebenfalls einen Dinghof, den „Kelhof", einen „frygen Hof
in der frygen Gaß", heute der „Erbhof" genannt.

Der Kirchherr Berchthold von Eichstätten verschrieb im Jahre 1301 dem Stift
Säckingen sein eigentümliches Rebstück am Langenrain, 4 Mannwerk groß. Hinzu
kam 1306 der Verkauf einer Weingülte von 8 Saum durch den Vogt des Klosterstiftes
, Herr von Wieladingen, um 45 Pfd, die er bisher als Erblehen des Stifts
innehatte. Weiter erwarb das Stift 1315 durch Kauf von den Brüdern und Edelknechten
Pulster zwei Häuser zu Schliengen um eine Gülte von 8 Saum Wein und

1 Malter Roggen.

Im Jahre 1516 bereinigte das Stift seinen Besitz in Schliengen: Dabei zählte es
zu seinem Hofgut, dem „Mönchhof" oder „Kelhof": 16 Jucherten Ackerland im
oberen, 20 Juch. im mittleren und 14 Juch. im niederen Zeig, 4 Juch. Matten und

2 Juch. Reben. Diese Güter und deren Einnahmen wurden im Kelhof, im Meierhof
, vom „Keller", dem Stiftsmeier, verwaltet, der auch im eigenen Hofgericht,
dem Ding, den Stab über „Eigen und Erb" der Klostergüter und seine Hofbauern
zu Schliengen und in der Umgebung führte, wobei ihn und das Gericht der
basel-bischöfliche Vogt schirmte. Das Dinggericht wurde wie im benachbarten
Murbach'schen Dinghof alle Jahre dreimal, an St. Hilarien, St. Johannis- und St.
Martinstag geboten, seine Ordnung eröffnet und über die einschlägigen Geschäfte

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