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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 393
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0179
1724 amtete Conrad Lützelscbivab als Vogt

Wie in Amt und Würden der anderen Gemeindediener wollte auch nach dem
Vorbild der Beamten in der Landvogtei dienstamtlich der „Amtsbott" bekleidet
werden, so Mathias Haini, dem der Obervogt einen „bordierten Hut" bewilligte,
dazu das zu einem Dienstrock benötigte „Livree" und Futtertuch mit Knöpfen,
Schnüren, Peluche zu Überschlägen, Seiden und Kamelhaar, nicht aber das
Camisol und Hosen.

Immer schon waren auch die Untervögte in Schliengen und die Vögte zu
Steinenstadt und Schliengen, die Waibel, Brunnenmeister und Bannwarte um neue
und bessere Dienströcke bemüht, die nach Jahren „verschlissen" seien.

1738 ist der nachfolgende Johann Peter Metzger gestorben. Danach bewarb
sich Anton Metzger um das Amt, wurde aber vom Obervogt von Neveu als
„unruhiger Kopf", der schon zu Rotbergs Amtszeit die Untertanen wider die
Obrigkeit aufgehetzt habe, mit Vorbehalten angenommen und seine Unterwerfung
unter die obrigkeitlichen Befehle ausbedungen. Es sei zu befürchten, daß es dem
mit einem großen Gut ausgestatteten Mann, zusätzlich von der Fron und Wache
befreit, schwer fallen könnte, sich mit der Gemeinde zu vertragen. Dazwischen
— 1753 — amtete Peter Elsässer.

Auf ihn folgte Franz Joseph Metzger, der aber 1759 wieder abdankte und
dabei vorgab, daß er sich beim Domstift Basel unbeliebt gemacht und eingesehen
habe, wie ungereimt seine Verträge im Sinne der Gemeinde gewesen seien und
er den gemeinen Nutzen damit nicht gefördert habe.

Würde man nun der Meinung und der Wahl der Gemeinde folgen, könnte die
Stimme gewiß auf Franz Martin Metzger fallen, der wohl als tauglich befunden
wurde; jedoch befürchtete man, daß die Verhältnisse wegen seinem „Oncle", dem
Pfarrer Winter und dessen Streit mit der Gemeinde, sich eher verschlimmern als
verbessern würden; der Obervogt könne sich vorstellen, daß sich die Gemeinde
dann „pur nach des Pfarrers Willen richten" müsse. Darum schlug er, nach seiner
Ansicht, zwei tauglichere Kandidaten vor: den Gemeindeschaffner Fridlin Mayer
oder den Chirurgen Carolus Rimmelin. Da sich aber ersterer als der wenig begüterte
und sich nur mit einem „kleinen unanständigen (unansehnlichen; d. Verfasser
) Haus" ausgestattete Mann in der Gemeinde wohl nicht den nötigen Respekt
verschaffen könne und mit der Frechheit der Leute und ein Leid zu besorgen hätte,
anderseits aber ein schärferes Auftreten notwendig wäre, schlage er eher C. Rimmelin
vor, der einen guten Verstand, rechte Mittel und ein gutes Mundstück
besitze, geliebt werde, bescheiden und höflich sei, und daher ohne Einsammeln
der Stimmen zu benambsen, empfohlen werde. Am 7. Juni 1759 gibt der Landvogt
von Reichenstein nach Pruntrut bekannt, daß er Rimmelin „erkiest" habe, um
mit ihm die „ungehorsamen Untertanen zur Räson zu bringen". Der Neugewählte
wurde am 13. Juli vereidigt, dem Bischof und Landesfürsten, dem Hof-
und Cammerrath, dem Landvogt „hold, getreu, gewärtig und gehorsam zu sein,
das Höchste Interesse zu fördern trachte, den Nutzen zu suchen, Schaden abzuwenden
, Befehle und Verordnungen zu halten und zu vollziehen, seine Untergebenen
zum Vollzug anzuhalten, darauf zu achten, wer sich dagegen heimlich
oder öffentlich widersetze, durch unvernünftige Einwürfe Anlaß zum Widerstand
gebe, bei Strafe anzuzeigen. Heimliche und gefährliche Zusammenkünfte, wie sie
sich zuvor zugetragen haben, habe er bei seinem Eid zu verhindern suchen.
Ohne Bescheid, Wissen und Willen seien in fremden Häusern Versammlungen
verboten. Der Vogt war gehalten, die landesfürstlichen Rechte wahrzunehmen und
zu vertreten: Abzug, Frevel, Gefälle, Steuern und Montagsgelder zur rechten Zeit
einzuziehen und abzuliefern; weiter Verschwiegenheit bei allen ihm anvertrauten
Sachen zu beachten. Als Vorsteher der Gemeinde habe der Vogt in allen Dingen
der Gemeinde Interessen zu fördern, deren Einkünfte und eingesammelten Früchte

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