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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 396
(PDF, 42 MB)
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bisher gehept habe, und „daz des Marggrafen Vatter seligen von den Statthaltern
zu Istein gegönnet worden" sei, den Galgen ze Sliengen in Eren und ufrecht zu
behalten und och die daran henken und richten möchte, die sust in sinen gerichten
gefangen wurden, solange man das ime gunte und nit furer." Diese Gunst des
Bischofs für den Markgrafen war nach weiteren Zeugenaussagen die Ursache für
den künftigen Anspruch der nachfolgenden Markgrafen auf die Gerichtshoheit
und den Galgen auf dem Galgenbuck, dem „Galgenboden" auf dem Schliengener
Berg. Das bestätigte auch der Zeuge Marli: Als vor 50 Jahren der Junker Petermann
Schaler selig Statthalter auf der bischöflichen Vesti zu Istein war, wurde von
diesem Heinze Bitterolf von Schliengen wegen eines Korndiebstahls gerichtet und
an den Galgen daselbst gehenkt, wie auch später vor etwa 20 Jahren, zuzeiten
des Junker Burkart Münch von Landskron selig, der Burgunder von Buggingen
dort gerichtet worden ist.

Clewin Klein, ein geborener Schliengener, nun Basler Bürger, gedachte noch wohl,
daß das Dorf Schliengen vor vielen Jahren von dem Erzpriester Schaler zu Basel
an die Herrschaft Österreich, von dieser an die Gräfin von welsch Nüwenburg
und durch diese auch — durch Heirat — an den obgenannten Markgrafen gelangt
sei, danach weiter an die Junker Münch von Landskron, Vater und Sohn
und zuletzt an den Junker Hans von Laufen. Alle diese Inhaber von Istein
hätten auch die hohen Gerichte zu Schliengen besessen, zusammen mit den Rechten
über die Jagd und die Fischenz in den Zwingen und Bännen daselbst, ohne Einspruch
des Markgrafen, bis zu den Tagen, da er Istein pfandschaftsweise innegehabt
habe.

Mit den gleichen Zeugenaussagen bestätigten andere Leute von Schliengen,
Altigen, Steinenstadt, Bellingen und Neuenburg die ursprünglichen Rechte über
den Blutbann zu Schliengen, dabei Heini Hügelheim, ein Leibeigener des Junkers
von Baden zu Liel, der sich auf Aussagen seiner mehr als hundertjährigen Großmutter
berief, Heinzmann Olhirn erinnerte sich an mehrere, im Steinenstatter Bann
verübte Totschläge, welche unwidersprochen von den Inhabern Isteins — also des
bischöflichen Landes- und Gerichtsherrn durch seinen Vasallen — gerichtet worden
seien. Die wechselnden Besitzverhältnisse durch den ständigen Handwechsel der
Pfandinhaber brachten die Unsicherheit der benachbarten Rechte in Bewegung.
Von 1329 an besaßen die Ritter Münch von der Landskron die Pfandrechte der
Rechte zu Istein und Schliengen, die von Bischof Johann Senn (1335—1365) eingelöst
worden sind; deren Nachfolger, Burkart Münch von Landskron, Vater und
Sohn empfingen dann aber wieder vom Herzog von Österreich afterlehensweise
die Dörfer mit Hoheitsrechten, nachdem sie zwischenzeitlich vom Hochstift durch
den Bischof Johann von Vienne an den Erzpriester Schaler an das Haus Österreich
, an die Grafschaft Neuenburg am See und an den Markgrafen Rudolf (III.)
weiter verpfändet worden sind. Herzog Leopold von Österreich konnte dann mit
Hilfe des Burkart Münch das Pfand aus der Hand des Markgrafen lösen.

Ritter Heinrich von Baden zu Liel erklärte, von seinem Vater Heinzmann
selig und anderen Leuten gehört zu haben, daß das Hohe Gericht, der Wildbann
und das Geleitsrecht zu Schliengen „usserhalb des Etters" dem Markgrafen von
Rötteln zustehe, fügt aber bei, gesehen zu haben, wie man einem Übeltäter wegen
Todschlags beim Galgen auf dem Schliengener Berg und Bann den Kopf abschlug
und zwar ohne Hindernis durch die Amtsleute des Markgrafen, des Amtmanns
Friedrich Krebs. Und als die Dorfherren von Schliengen einmal ohne Erlaubnis
des Markgrafen gerichtet hatten, mußten sie den Malefikanten wieder vom Galgen
nehmen und dem Markgrafen überliefern.

Zum Zeichen, daß die Gerichte im Schliengener Bann dem Markgrafen zustehen,
wurde das Gericht — in der Nähe der Banngrenze — eine Ackerlänge „fürer",
also weiter vor gezogen.

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