http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0185
Aber nicht nur wegen Eingriffen und Überschreiten der Gerichtskompetenzen
beklagten sich die Landvögte von Schliengen aus weiterhin beim Bischof und bei
den Röttier Landvögten, weil die bischöflichen Rechte dauernd „bedroht und
gekränkt" wurden. So prätendierten die Markgräfler auch die Jagd im Gebiet der
Schliengener Landvogtei. Als diese im Jahre 1722 wiederholt ihre Treibjagden
rund um Schliengen veranstalteten, protestierte der bischöfliche Untervogt
gegen das schädliche Jagen in den Reben; als Antwort nahmen ihn die Markgräfler
Jäger gefangen und führten ihn nach Lörrach. Die Lachswaid im Rhein gebührte
ebenso wie in Istein auch in Steinenstadt schon allezeit der „Hochfürstlichen
Gnaden", dem Bischof, der schon immer von den Fischern, die von ihm in Eid
genommen wurden, den 1. und 3. Fisch empfangen habe. Nun wollten die Steinen-
stadter den Eid nicht mehr geben und statt dem 3. nur noch den 5. Fisch von
ihrem Fang bieten.
Auch die Neuenburger Stadtväter und Bürger bedrängten die alten Rechte des
Bischofs und seiner Gemeinden bei Eingriffen in die Weide- und Holzgerechtigkeiten
auf den Grienen und Auen des Rheins.
Der Aufgang zum Haupteingang über den neuen Wassergraben (Aufn. F. Schülin)
Die verschiedenen Leibherren
An allen 5 Orten hatte der Markgraf wie auch der Herr von Baden zu Liel
leibeigene Untertanen neben den bischöflichen Eigenleuten sitzen, welche ihren
Herren zu huldigen und zu steuern hatten. Der Markgraf hatte in Schliengen
seinen eigenen „Leibeigenschafts- oder Steuervogt" eingesetzt, welchem 13 Instruktionspunkte
zur Beachtung seines Auftrages, u. a. auch der Einzug des Leibschillings
und der Leibhenne anvertraut waren. Sie mußten die in den 5 Dörfern der
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