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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 400
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0186
Landvogtei Schlierigen ansässigen Untertanen des Markgrafen zur Huldigung
melden und einladen. Im Jahre 1709 wurden so nach Rötteln gemeldet:

von Schliengen 12 Bürger, 21 ledige Burschen, zusammen 33;
von Steinenstadt 8 Bürger, 11 ledige Burschen, zusammen 19;
von Mauchen 12 Bürger, 6 ledige Burschen, zusammen 18;
von Istein 6 Bürger, 5 ledige Burschen, zusammen 11;

von Huttingen 13 Bürger,

insgesamt aus allen 5 bischöflichen Orten 94 huldigungspflichtige Leibeigene, die
zur Erbhuldigung für den Markgrafen Wilhelm aufgeboten wurden.

Im Jahre 1756 wurden im Leibeigenschaftsregister in Schliengen erfaßt: 68 verheiratete
Bürger, 43 ledige Knaben, 17 verheiratete Hintersassen und 4 ledige
Hintersassen-Knaben, 3 verheiratete und 6 ledige weibliche Leibeigene des
Markgrafen, 11 Bürger-Witwen und 6 Hintersassen-Witwen.

Nachdem der Markgraf von seinen Untertanen nach dem Bauernkrieg (1525)
keinen Leibfall — das Besthaupt aus dem Stall oder das Bestkleid nach dem Tode
eines Leibeigenen — mehr in seinen Landen verlangt hatte, blieb aber der geistliche
Herr von Schliengen noch später bei diesen Forderungen hart. Heiraten unter den
Eigenleuten der 3 benachbarten Herren war erlaubt.

Die jährliche Leibsteuer des Markgrafen von seinen Leibeigenen an den 5
bischöflichen Orten wurde noch bis 1784 eingezogen, dann aber im Jahre 1806
schon als vergessen gemeldet; sie betrug für den Mann 3 ß, für die Frau 2 ß,
die Leibeigenschaftsvögte waren vom Leibschilling befreit. Zu den Rechten des
Leibherrn zählten noch der Anspruch auf das Fasnachtshuhn, von jedem Bürger
oder Hintersaß" mit eigenem Licht und Feuer ein Huhn oder 5 ß, wogegen sich
aber die Markgräfler Leibeigenen wehrten: diese Steuer stehe allein ihrem Herrn,
dem Markgrafen zu. Von den Hintersassen wurden 2 fl eingefordert.

Beim Abzug in fremde Herrschaften wurden von 100 Pfd. Vermögen 5 Pfd.
zurückbehalten, außer wenn der Abziehende sich in die durch gegenseitige Verträge
befreiten Gebiete der Herrschaften Heitersheim, Rheinfelden, Laufen begibt, wo
nur der Erbgulden gefordert wird.

Der am Ort bestimmte und vereidigte Salzmesser durfte kein anderes Salz als
das von Herrn Götz von Reinach vermittelte, also aus dem Hochfürstlichen Salzmagazin
, an die bischöflichen Untertanen verkaufen.

Die bischöflichen Untertanen mußten dem Landvogt mit herrschaftlichen Fronen
dienen: 40 Klafter Holz in das Schloß liefern; dafür bekamen sie das Fronbrot
und Fronwein gespendet. Außerdem mußten sie bei Reparaturen am Schloß bereit
sein, wie auch beim Heuen, Ohmden in der Fron das Gras mähen, dörren und einführen
16).

Ein letztes Mal vor der Huldigung des neuen Landesherrn, dem Kurfürsten von
Baden, huldigten die Schliengener ihrem bischöflichen Landesherrn und legten unter
Glockengeläute und Kanonendonner in der Landvogtei am Ort ihren Untertaneneid
vor dem bischöflichen Vertreter, dem Birsecker Landvogt Franz Carl von
Andlau und ihrem Obervogt von Rotberg im Jahre 1778 unter den Fahnen und
Standarten mit dem bischöflichen Zeichen, dem Baselstab auf weißem Grund,
feierlich ab 15).

Laut Vertrag vom 10. Juni 1769 wurden sodann im Jahre 1777 die Leibeigenen
der beiden Herren, des Bischofs und des Markgrafen ausgetauscht, das
heißt: der Markgraf gab seine Eigenleute an den 5 Orten des Bischofs frei und
der Bischof verzichtete auf die seinen an den Markgräfler Orten, wie vor allem
in Binzen.

Als markgräfliche Leibeigenschafts- oder Steuervögte werden in Schliengen genannt
: 1606—1620: Ulrich Gemp; 1693: Jakob Sattler; 1744: Anton Sattler;
1762: Johann Georg Metzger.

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