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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
40.1978, Heft 3/4.1978
Seite: 404
(PDF, 42 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1978-03-04/0190
Unvererbbare, öd liegende — also herrenlose — Güter verfallen der Herrschaft
.

Nach Bedarf sollen die Untertanen dem Stift mit Frondiensten gehorsam und
gewärtig sein.

Diese gesetzte Ordnung galt gleichermaßen auch für Mauchen und Altingen.
Sie wurde zu Pruntrut im bischöflichen Schloße aufgeschrieben und versiegelt
am Montag nach Trinitatis 1546 17).

Besondere Vorkommnisse

Der Ort Schliengen erhob als erster Ort im Oberland einen Bundschuh zum Protest

gegen eine neue Steuer des Bischofs.

Am 4. Mai 1443 wurde zwischen dem Basler Bischof Friedrich und den Einwohnern
von Schliengen wegen verweigerter Steuer und gemachtem Bundschuh
ein Vertrag abgeschlossen.

Während sich die anderen 4 Dörfer die auferlegte neue Steuer gefallen ließen,
bedachten die von Schliengen ihre bischöfliche Herrschaft mit Schmähungen und
Tätlichkeiten „etwas gröblich mit worten und wercken, so einer under uns einen
puntschuch an einer Stangen uffgeworffen zu einem zeichen, wer in der sach wider
unseren Gnädigen herren sin wolt, das der zu dem puntschuch ston mocht, zu
dem p. [auren] wir also gestanden sind, damit wir unseren Herren schwacheit und
schand zugefugt — uns bekennen, das wir daran unrecht geton hant . . . hat uns
sin gnad understanden zu straff und bessern — ettlich Herren ritter knecht in
das dorf gesandt, unser ettlich gefangen — in gefencknuß geantwort — auf
Bitten und geloben wieder freigelassen . . ." (ZGO 18). Doch schon 1540 folgte
die nächste Beschwerde aus Schliengen an den Bischof Philipp wegen Irrungen,
Streit und Spänn der 3 Gemeinden bei Verweigerung des Kleinen und Großen
Zehnten, welcher doch von „Gottes- und Rechtswegen den Zehntherren gebühre,
„sayt aber der burischen uffrur mit großem nachtheyl nit volkomen gereicht,
sondern vil geverd und arglist darin gebrucht werde, welcher furthin ze gedulden
gantz beswerlich" sei.

Wen wundert es da noch, wenn sich die Bürger von Schliengen unter den
verschiedenen Herren und ihren Ansprüchen gegen die angehäuften unerträglichen
Lasten auflehnten und mit allen ihnen noch zu Gebote stehenden Mitteln die bestgehaßten
Forderungen zu mindern oder gar zu verwehren suchten. Die Beschwerden
beim Bischof in Pruntrut häuften sich vor allem, seit dieser ihnen im
Jahre 1719 einen Obervogt und dessen Stab in das Dorf verordnet hat und gleichzeitig
in verschiedenen bischöflichen Ämtern, vor allem im Jura und Sundgau,
Bauernunruhen ausgebrochen sind, die sich zwar nicht über den Rhein ins Oberamt
Schliengen fortsetzten, aber doch gefährlich zu schwelen begannen. Am 17. Mai
1727 überbrachte der Vogt von Steinenstadt dem Obervogt von Leuenburg die
Kunde von heimlichen Zusammenkünften in seinem Vogtshause, die eine Resolution
an die Hochfürstlichen Gnaden verfaßten, welche eine Deputation nach
Pruntrut an den Herrn Johann Conrad, Bischof von Basel, überbringen sollten.
Sie enthielt 16 Beschwerdepunkte der drei überrheinischen Gemeinden Schliengen,
Steinenstadt und Mauchen. Vorweg kündigten sie an, daß sie künftig von einem
„particular Obervogt verschont bleiben" möchten und wieder der Obervogtei
Birseck einverleibt werden sollten. Andernfalls sie sich vorgenommen hätten,
einem nachfolgenden Obervogt nicht mehr zu huldigen. Der Schlienger Obervogt
von Neveu bat den Bischof, ihn in dieser Sache zu schonen, „weil er sonst unter
diesen Leuten wohl nicht sicher sein dürfte". Der Obervogt in Schliengen ging
sodann notgedrungen auf die Beschwerden ein, versuchte aber manche Anliegen zu

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