Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 1/2.1979
Seite: 15
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-01-02/0021
Gerwig kommt in der von Haselier15) genannten Liste der österreichischen
Waldvögte weder für 1444 noch überhaupt vor.

1481 ist wieder ein Heinrich Gerwig Schreiber auf Rötteln, vermutlich als Landschreiber
, er genießt herrschaftliche Lehen, und

1485 sehen wir dessen Sohn Claus in der gleichen Stellung. Ihr Wollbacher Lehen
wird später an ihren „Vetter", den Landschreiber Dr. Balthasar Gut übergeben
.

Wenn 1473 dieser Claus Gerwig dem Kloster Sitzenkirch eine „Jahrzeit" stiftet
und dafür das Wasser- und Fischrecht im Lippisbach zwischen Kloster und Kan-
dern übergibt, so steht das wohl auch im Zusammenhang mit der Tatsache, daß
1427 ein Hermann Gerwig Propst auf Bürgeln gewesen war. 16) Aber noch nicht
genug:

1492 studiert Caspar Gerwig de Röttelen auf der Universität Tübingen
1557 ist ein Lorentz Gerwig Vogt in Wittlingen. 17, 18)

Wenn wir, um den Faden nicht zu verlieren, die Frühgeschichte der bisher
beschriebenen beiden Familien Krebs in Brombach und Gerwig in der Vogtei
Rötteln betrachten, fällt auf, daß am Anfang jeweils ein Vogt steht, der im Falle
Gerwig wohl in Personalunion „Pfleger" und Amtmann geworden ist. Die Reihe
der bekannten Krebs in Brombach beginnt ebenfalls mit einem Vogt, während erst
die nächste Generation sowohl Vogt, als auch procurator (Pfleger?) und Amtmann
in einer Person wird. Für beide Orte, Brombach und die Vogtei Rötteln,
steht fest, daß danach nur Bauernvögte das Vogtamt innehaben, keine Adligen.
Der Wechsel bei der Besetzung des Amtes zwischen den verschiedenen Orten der
Vogtei Rötteln läßt auf bestimmte Regeln für eine Wahl der Personen schließen.
Eine amtsweise Einsetzung der Vögte durch den Markgrafen wird dadurch unwahrscheinlich
. In Brombach ist vor den Krebs nur ein Vogt erwähnt, Hans, der
Vogt von Brombach und sein Gesesse. Ob er zur Familie Krebs gehört, bleibt
offen. Denkbar wäre auch, daß er noch zu dem Geschlecht gehört, das schon
im 13. Jh. in Basel unter dem Namen „Vögte von Brombach" erscheint. Von ihnen
wird angenommen, daß sie zum Niederadel gehörten und später unter einem
„echten" Adelsnamen erscheinen. 19) Es ist zu vermuten, daß dieses Geschlecht als
ortsansässiger Kleinadel eine Zeitlang das Vogtamt mit dem Wochen- oder Niedergericht
als kleines Dienstlehen innegehabt hat. Bei günstiger Gelegenheit dürfte
das Lehen eingezogen worden sein, eine Ersparnis für den Markgrafen, wenn er
das Amt danach den Vertretern der Gebursami überließ.

Etwas anders sieht es aus mit dem Werdegang der Schopfheimer Familie Arn-
leder, die identisch ist mit dem Geschlecht der Göltzlin und Goltz.
1350 erscheint der FN Göltzlin in einer Erbschaftssache in Schopfheim; es handeln

Heinz Göltzlin und seine Frau Hedwig Volmar.
1371 tritt möglicherweise derselbe Heinrich Göltzlin in Sch. als Käufer auf, im
gleichen Jahr ist er den Markgrafen Otto und Rudolf Bürge für eine Schuld,
1373 fällt ein verpfändetes Lehen an Arnleder, den Sohn des Heinrich;
1388 wird die Identität beider Namen bezeugt. In einer Basler Urkunde tritt
Henman gen. Göltzlin von Sch., den man sprichet Arnleder, als Zeuge auf.
5 Monate später wird Henman Göltzlin v. Sch., gen. Arnleder, durch den
Markgrafen aus der Leibeigenschaft entlassen. Seith glaubte, er stamme vom
Halden wanger Hof (wohl Hollwangerh. westl. Schwörstadt). Er scheint
Leibeigener des Bischofs von Basel gewesen zu sein. Als Knabe kam er an
den Hof der Markgrafen und wurde mit deren Söhnen erzogen.
Der Wortlaut der Freilassungsurkunde 19) ist auch aus anderem Grunde interessant
. Zunächst wird er als Sohn Heinrich Göltzlins, gen. Arnleder von Sch., bestätigt
, dann heißt es, er werde gefreit „mit allen seinen liegenden und fahrenden
gitteren". Das heißt nichts anderes, als daß schon damals Leibeigenschaft bei uns
vor allem eine dingliche Last war. Arnleder wurde in der Folge nicht nur mit

15


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-01-02/0021