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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 208
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0012
Städte anerkannt. Am Ende des 13. Jh. stehen die Herrschaften Schwarzenberg
und Kastelberg unter habsburgischer Lehenshoheit; außerdem haben die Habsburger
die Vogtei über St. Trudpert und Waldshut inne. Wie Österreich die
Landeshoheit über diese Gebiete bekam, ist nicht ganz klar.

1331 vergütete Ludwig der Bayer nach der Aussöhnung zwischen Habsburg
und Wittelsbach den Habsburgern den erlittenen Kriegsschaden mit 20 000 Mark
Silber und verschrieb ihnen für diese Summe die Reichsstädte Breisach, Neuenburg
und Rheinfelden als Pfand. 1335/55 erhielten sie die Herrschaft Triberg von
Bischof Albrecht von Freising, der sie zur Apanage erhalten hatte. Sie behaupteten
1365 ferner die 1358 heimgefallene Herrschaft Kirnberg gegen die Ansprüche
der Hachberger. 1370 gewannen sie die bisher reichsfreie Abtei St. Blasien völlig
unter ihre Hoheit, und zur selben Zeit faßten sie auch in Freiburg festen Fuß.
Nach langen Streitigkeiten war es der Stadt 1368 gelungen, sich von ihrem Grafen
durch Vermittlung der Österreicher um 15 000 Mark loszukaufen. Österreich übernahm
einen Teil der Loskaufsumme, worauf ihm Freiburg huldigte. Es hielt zwar
eine freisinnige Zunft- und Ratsverfassung und einige andere Vorteile, blieb aber
fortan österreichisch.

Zur Zeit des Erwerbs von Freiburg durch die Habsburger hatten die Grafen
von Freiburg noch die Grafschaft des oberen Breisgaus als Pfand inne. Obwohl
die Habsburger nur die Stadt Freiburg erhalten hatten und die Pfandschaft 1401
durch Nutznießung getilgt war, beanspruchten sie grafschaftliche Rechte über die
übrige (verpfändete) Grafschaft und setzten ihre Ansprüche auch durch. Sollte
sich die Landeshoheit auf die Grafschaft gründen, so wäre sie im Breisgau von
Österreich usurpiert. Bei der Entstehung der Landeshoheit waren eben nicht nur
Rechte maßgebend, sondern vor allem Macht und eine günstige Gelegenheit.

Nach Krisen der Habsburger mit den schweizer Kantonen und während des
Konstanzer Konzils, als der Herzog Friederich die Flucht des Papstes Johannes
XXIII. unterstützte und deshalb in die Reichsacht kam, folgte ein weiterer
Niedergang durch die Verschwendungssucht des leichtsinnigen und bequemen Erzherzogs
Sigismund. Da er außerdem gegen die Eidgenossen und die Venetianer
Krieg führte, stürzte er sich in große Schulden und verpfändete die Grafschaften
Pfirt und Hauenstein mit den vier Waldstätten, den Sundgau und das Elsaß mit
Breisach 1468 an Herzog Karl den Kühnen von Burgund. Auch der Breisgau war
in Gefahr, verpfändet zu werden, wenn nicht eine Empörung gegen die tyrannische
Verwaltung des burgundischen Landvogts die Pfandschaft gewaltsam beendet
hätte. Als den vorderösterreichischen Ländern eine erneute Verpfändung
an Bayern drohte, schlössen sich die großen Grundbesitzer zusammen und setzten
eine ständische Verfassung durch, mit der der Erzherzog die Landesverwaltung
in Einklang bringen ließ. Die vorderösterreichische Regierung in Ensisheim, die
der oberösterreichischen Regierung in Innsbruck unterstand, wurde umgebildet.
Neben den Landvogt trat ein Kanzler, und die sieben Gerichtsmitglieder bestanden
aus vier einheimischen Adeligen und drei Rechtsgelehrten. Das selbständige Lehengericht
wurde in einen Lehenhof verwandelt und mit der Regierung vereinigt. Die
Neue Landesstelle, wie die ensisheimische Regierung von nun an hieß, erhielt
die Bestätigung Kaiser Friedrichs III. und Maximilians L Diese neue Ordnung
der öffentlichen Angelegenheiten fand im Breisgau großen Anklang, so daß
mehrere unmittelbare Reichsglieder ihre Unmittelbarkeit aufgaben und dem Ritterstande
beitraten. Die breisgauischen Reichsschaften schlössen sich später und zum
Teil ungern an und bildeten mit den Stiften den Prälatenstand. Ob und wann sich
die Johanniter von Heitersheim unter den Schutz Österreichs begeben haben, läßt
sich nicht mehr genau feststellen. Schon 1685 mußten die den Johannitern keineswegs
wohlgesinnten vorderösterreichischen Landstände feststellen, seit dem Dreißigjährigen
Krieg seien „unsere Archiven und acta dergestalten hinc inde zerstreut
worden, daß ex hoc defectu wir nit eigentlich berichten können, quo tempore

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