Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 210
(PDF, 31 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0014
Der Orden teilte sich in acht sogenannte Zungen: Provence, Auvergne, France,
Kastilien, Aragon, Italien, Deutschland und England (seit Heinrich dem VIII. erloschen
). An der Spitze stand der Großmeister, ihm zur Seite der Ordensrat, der
sich aus dem Stellvertreter des Großmeisters, dem Bischof von Malta, dem Prior
della Chiesa, dem Schatzmeister und je einem Vertreter der verschiedenen Zungen
zusammensetzte.

Die Zungen wurden wieder in Großpriorate eingeteilt, denen ein Bailli oder
Großprior vorstand. Die deutsche Zunge bestand aus den Großprioraten Deutschland
, Böhmen, Ungarn, Dacien und der Bailei Brandenburg. 14). Mit der Reformation
fielen Ungarn und Dacien, wozu auch Dänemark und Schweden gehörten,
weg.

Die Aufgabe des Großpriors war es, „auf die Vollziehung der Gesetze zu wachen
, seine Untergebenen jährlich zusammen zu berufen, mit ihnen die Geschäfte
nach Mehrheit der Stimmen abzuhandeln, und in persönlichen oder real Klagen
jedem Recht und Gerechtigkeit widerfahren zu lassen." 15) Während der Großmeister
gewählt wurde, folgten die Großprioren nach ihrem Alter, d. h. der jeweils
rangälteste Komtur wurde Großprior.

Die kleinste Organisationseinheit war die Kommende, der ein Komtur (Kom-
mentur, Commandeur, Befehlshaber) vorstand. Die Kommenden bestanden aus
einzelnen Häusern, Gütern und Gerechtsamen oder in Ortschaften, die der Regierung
des Ordens unterworfen waren. Die Mitglieder des Ordens, Ritter, Priester
und dienende Brüder gehörten zu einer bestimmten Zunge und zu einem Groß-
priorat, aber nicht zu einer Kommende, „denn die Kommenden sind nur Belohnungen
für erfüllte Ordenspflichten und geleistete Dienste." 16)

Die Kommenden und Großpriorate hatten den fünften Teil ihrer Einkünfte
nach Malta abzuführen. Außerdem mußte jeder, der in den Orden eintrat, nach
Vollendung des 15. Lebensjahres 687 Gulden, als Minderjähriger 3300 Gulden
bezahlen. 17)

Da die Ordensmitglieder das Gelübde der Armut ablegten, konnten sie kein
Eigentum für sich erwerben noch vererben. Es gehörte dem Orden. Beim Tode
eines Komturs standen die Einkünfte der Kommende über ein Jahr lang der
Ordenskasse auf Malta zu. Durch diese Finanzverwaltung 18) waren die Einkünfte
des Ordens gesichert, aber dafür wurde er bei den Territorialherren, deren Gebiet
die Gelder entzogen wurden, unbeliebt.

Die Aufgabe des Ordens war ursprünglich die Krankenpflege, von der aber die
Ritter bald enthoben wurden. Die vornehmste Pflicht der Ritter sah man in der
Verteidigung des Heiligen Landes oder im Kampf gegen Türken und Seeräuber.
Später betätigten sie sich vor allem in der Krankenpflege oder in der Verwaltung
der Güter.

b) Die Johanniter im Breisgau

Der Orden faßte erst verhältnismäßig spät in Deutschland Fuß. Am Ende des
12. Jahrhunderts bestanden einige Niederlassungen im unteren Maingebiet.

Um 1240 wurde dann ein Ordenshaus in Freiburg i. Br. gegründet. Die Geldnot
der Grafen, Ritter und Prälaten, eine Folge der gestiegenen Hofhaltung, aber
auch besonders des Ausverkaufs der Lehen an die Dienst- und Gefolgsherren, kam
der Erwerbspolitik des Ritterordens zugute. Bald konnte das Ordenshaus durch
den Erwerb verschiedener Güter in der Umgebung zu einer Komturei erhoben
werden.

Um 1270 war Rudolf von Staufen Komtur. Durch ihn und sein Geschlecht
machte der Orden bedeutende Besitzerwerbungen. 1272 übergab Gottfried von
Staufen teils kaufs-, teils lehensweise seine Güter und seinen Fronhof zu Heiters-

210


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0014