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Neben diesen fünf Ortschaften gehörten den Johannitern audi noch die drei
Dörfer Uffhausen, Wendlingen und Eschbach, für die allerdings die Landeshoheit
nicht beansprucht wurde, da diese Dörfer nicht von reichsunmittelbaren Herren
stammten. Die Dörfer Uffhausen und Wendlingen hatten die Johanniter 1504
von den Karthäusern zu Freiburg erworben, und 1613 hatten sie um 40 000 Gulden
von den Herren von Rappoltstein das Dorf Eschbach gekauft, das diese seit
1493 von Österreich zu Lehen gehabt hatten.
Außerdem besaßen die Johanniter von Heitersheim noch großen Besitz in vielen
Städten und Dörfern des Breisgaus und des Elsaß.
Heitersheim gehörte zunächst zur Kommende Freiburg. 1335 wird zum erstenmal
urkundlich ein Ordenshaus in Heitersheim erwähnt. In der zweiten Hälfte
des 14. Jahrhunderts wurde dann Heitersheim selbst zu einer Kommende erhoben,
die jedoch zeitweise unter dem gleichen Komtur wie Freiburg stand.
Als es 1428 auf einer allgemeinen Ordensversammlung auf Rhodos zur Abschaffung
mancher Übelstände und zu einer Neuordnung der Verwaltung kam,
schuf man auch die Würde eines Großkomturs in deutschen Landen als Oberhaupt
über alle Priorate in Deutschland mit dem Sitz in Heitersheim. Diesem Großkomtur
unterstanden auch die anderen Großpriorate der deutschen Zunge. Besondere
Bedeutung hat diese neue Würde des Großpriors nicht erlangt.
Erster Großkomtur, Großprior oder Johanniter-Ordens-Meister in teutschen
Landen wurde der Komtur von Bubikon in der Schweiz, Graf Hugo von Mont-
fort (1428—1444) 2T). Heitersheim war aber noch fast ein ganzes Jahrhundert
lang nicht ständige Residenz des Großkomturs. Dieser hielt sich vielmehr in verschiedenen
Ordenshäusern auf. Erst 1505 verlegte der Großkomtur Johannes
Hegenzer von Wasserstelz (1505 — 1512) den Sitz des deutschen Großpriors endgültig
nach Heitersheim.
5.
Das Verhältnis der deutschen Großprioren zu Oesterreich
bis zum Beginn des 17. Jahrhunderts.
Die Stellung der Johanniter zu den Habsburgern im 15. Jahrhundert läßt sich
nicht mehr genau feststellen. Nicht einmal das Verhältnis der beiden Kommenden
Heitersheim und Freiburg zueinander ist auch nur einigermaßen klar28). Wir
besitzen keine Abrechnungen aus diesem Jahrhundert, die auf eine Zugehörigkeit
zum Prälatenstand schließen lassen könnten. Ob die Johanniter an den Landtagen
teilnahmen, ist ebenfalls ungewiß. Österreich berief sich auf die Zustände und
Gewohnheiten im 16. Jahrhundert und die Johanniter auf ihre Erwerbungen mit
den entsprechenden Rechten im 14. und späten 13. Jahrhundert. Doch beide Parteien
schweigen sich über das 15. Jahrhundert aus, das gerade für die Entwicklung
interessant wäre.
Daß sich die Johanniter ausdrücklich unter österreichische Oberhoheit begeben
haben wie andere Prälaten, ist wohl kaum anzunehmen, was natürlich auch nicht
ausschließt, daß sie sich manchmal an Österreich um Hilfe wandten. Die Kommende
Heitersheim oder Freiburg hatte einen starken Rückhalt an dem mächtigen
Orden; zahlreiche Urkunden bestätigen außerdem die mannigfaltigen Privilegien
von seiten des Papstes und des Kaisers.
In einer DruckschriftM), die aus der Zeit nach dem Tode Kaiser Karls VI.
(nuper defuncti) also vielleicht aus dem Jahre 1741 stammt, wird behauptet, daß
der Orden sich niemals in österreichischen Schutz begeben habe. Die Ritter und
Prälaten hätten sich freiwillig unter österreichische Hoheit gestellt, weil die Ritter
viele Lehen von ihnen hätten und die Klöster ihren Besitz der Großmut der
Habsburger oder deren Vorgänger verdankten, während die Johanniter nichts
von ihnen erhalten hätten. Der Orden habe sich im Schutz des Kaisers und des
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