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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 219
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butionen mit „würklicher Exekution" und mit Arresten auf seine Gefälle56).
Eine Aufforderung zur Musterung seiner Untertanen beachtete der Fürst nicht.
Er hatte sich inzwischen an die römische Kurie gewandt57) und erhielt am 3. Dez.
1617 von Papst Paul V. ein Mandat gegen die österreichischen Beamten und
gegen die Stände, vor allem gegen den Prälatenstand, wo es hieß, daß niemand
es wagen solle bei einer Strafe von 5000 Golddukaten, Exkommunikation und
anderen kirchlichen Maßnahmen, den Ordensmeister entgegen den Privilegien zu
belästigen.58)

Der Erzherzog erklärte darauf, daß Rom in dieser Sache nicht zuständig sei, 59)
und ließ durch die Regierung in Ensisheim verschiedene Güter des Ordens im
Breisgau beschlagnahmen. 1620 ließ man „700 Wallensteinische Reuter durch das
Dorf Günglingen marschieren, derowegen man allda gebührende Wacht und
Fürsorg thun solle." Man zitierte den Großprior „zu Abstattung seiner schuldigen
Contributionen und Schätzungen auf Ensisheim." Am 11. März 1621 wurden „alle
seine und des Ordens Einkünfte, zins und zehend, auch alle güther wohe selbige
gelegen, mit Arrest belegt; welche Arrest mandata in gegenwarth Ursicino
Waltero als gezeugen, erstens in Heytersheim, hernacher zu Kirchhofen, Günglingen
und Freyburg ahn die Kirchthüren; zu Kenzingen aber das Rathaus angeschlagen
worden." 60) Hund von Saulheim wandte sich an den Großmeister auf
Malta, an die Kurie, an den Kaiser, an die geistlichen Kurfürsten, denen er klagte:
„. . . des Hochloblichsten Hauses Österreichs verordnete Regenten und Rhätt der
v. ö. Landen haben sich understanden und angemaßt, . . . meines Ordens . . .
guetter- und Insonderheit meinem Residenz Haus Heitersheim. sambt darzue
gehörigen Dörfern, Eigen Leuthen und underthanen, mit Jährlichen Rossen
unerschwinglichen Landsteuern und Schätzungen, nicht starckh zuezuesezen, sondern
auch über mein selbs eigen Persohn, meines Ordens Commenthur und
Ritter, diener, Eigen leuth und underthane, ein gänzliches ius superioritatis unnd
Landtsfürstliche Obrigkeit vi et facto zu erzwingen, Inn dem sie bey wenige
Jahren angefangen, berhüerte meines Ordens Commenthur, Ritter, diener eigen
leuth, underthane, für irre tribunalia und Gerichtszwänge zue zitieren und für-
zueladen, Inn meiner so wol hohen als niedern unverneinlichen ober- und Bot-
meßigkeit einzuegreifen, Maß und Ordnung vorzueschreiben, Mir selbs unerwogen
ich ein unmittelbares gleichwol geringes Reichsglied, in leren schreiben expresse
und austrueckhlich zuebefehlen, Mein und meines Ordens underthane zue nöthigen,
denselben frembdes Kriegsvolckh, unersucht meiner einzulagern, und in Summa,
mit einem Wort zumeiden, nichts underlassen, was zur einschnürung einer rechten
superioritet und Landts Obrigkheit gehört, und erfordert wurdt." 61)

Diese diplomatische Aktion schien zunächst nicht erfolglos. Malta schrieb an
den Kaiser und an den König von Frankreich, der als Beschützer des ganzen
Ordens durch de Bougy am Kaiserhof intervenierte,62) Rom schaltete sich durch
den Kardinal Ludovisius ein,63) obwohl der Kaiser den Orden gebeten hatte, vom
Prozeß an der Kurie im Landeshoheitsstreit abzustehen. M)

In dem Schreiben Kaiser Ferdinands II. vom 11. März 1622 an seinen Bruder
Erzherzog Leopold 63) merkt man, wie unangenehm es den Kaiser berührte, der
einerseits bestrebt war, „unserm löbl. Haus an den innigen, warzu dasselbe dies-
orts der angedeuteten Landtfürstlichen Oberheit, Collectation und Contribution
halben, und was von dem allem mehr herrüerig, von Recht und Billigkeit wegen
befuegt sein mag, das wenigste benemen und entziehen zu lassen". Auf der anderen
Seite will er schon „der angränzenden Nachbarschaft halben" die Streitigkeiten
unterbinden und er fühlt sich verpflichtet, „als vihlgedachten Ritterlichen
Joanniter Ordens Obrister Advocat, Schutz, Schirm und Lehenherr" dem Orden
beizustehen. Außerdem fürchtet er, „wie übel uns von Churfürsten und Ständen
des Reiches angezogen und ausgelegt werden wolte, Ihne den Orden, in den angeregten
Beschwärungen gleichsamb hilflos stecken zu lassen, zugeschwaigen, was

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