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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 221
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0025
Im Juli 1623 sandte dann endlich Erzherzog Leopold Dr. Biegeisen zu Verhandlungen
nach Heitersheim. Die Unterredungen hatten aber keinen Erfolg, da
keine Partei nachgab. **) Nun wollte der Kaiser die Sache doch energischer bereinigen
und ordnete am 5. März 1624 eine Kommission an, die von dem Kurfürst
von Mainz, dem Bischof von Würzburg und dem Landgrafen Ludwig von Hessen
durchgeführt werden sollte.69) Der Kurfürst von Mainz lehnte jedoch ab und
auch die beiden anderen zögerten. Als Landgraf Ludwig starb, wurde zwar
sein Sohn Georg 1626 zum Nachfolger ernannt, aber die Kommission trat trotzdem
überhaupt nicht zusammen. Die Gründe dafür sind nicht bekannt. Obwohl
nun Heitersheim in den nächsten Jahren durch einen Agenten namens Sartorius
in Wien ständig auf eine Intervention des Kaisers drängte, geschah von dieser
Seite her nichts mehr. Auch günstige Entscheidungen der römischen Kurie hatten
keine Wirkung. Die Arresta wurden fortgesetzt. Von 1625—1629 gab es in
Heitersheim fast nur Mißernten. Erst 1630 hörte eine ansteckende Krankheit auf.
Der Großprior geriet schließlich in so große Bedrängnis, daß er mit erheblichen
Zugeständnissen zu Verhandlungen bereit war. Wie es zum Vertrag kam und
über denselben gibt es keine unmittelbaren Akten. Die Tatsache steht jedoch
fest, da er oft erwähnt wird, und die Angaben, sogar die Zahlen, von beiden
Seiten nicht bestritten werden. Am 26. November 1630 wurde der Vertrag verabschiedet
: 70)

1. Der Fürst von Heitersheim soll alle Auflagen, ordentliche und außerordentliche
Schätzungen mit dem Prälatenstand für alle Güter, die er im Breisgau
besitzt, entrichten.

2. Die rückständigen Schatzungsgelder, die von 1612—1630 auf 62 859 Gulden
angestiegen waren, müssen bezahlt werden.

Es folgen dann noch verschiedene Abmachungen über kleinere Angelegenheiten.
Die Güter des Ordens wurden dafür wieder freigegeben. Zehn Tage später wurde
der Vertrag von Johann Hund von Saulheim gutgeheißen und unterschrieben.
Damit hätte der Streit ein Ende haben können. Aber der Großprior hatte sich
nur wegen seiner schwierigen Lage gebeugt. Daß er sich nur etwas Luft hatte
verschaffen wollen, zeigte schon das folgende Jahr, in dem er sich wieder
an den Kaiser wandte, der ihm wiederum günstige Versicherungen machte. Doch
der Schwedeneinfall im Dezember 1632 bereitete den Verhandlungen ein vorläufiges
Ende. Der Fürst kaufte sich von den Schweden eine Schutzwache, so daß
er von ihnen im allgemeinen verschont blieb. Dafür fielen die Kaiserlichen
von Breisach her wiederholt über Heitersheim her und führten gelegentlich auch
die schwedische Schutzwache mit fort. Nach der Schlacht bei Nördlingen zogen
die Schweden aus dem Breisgau weg, und es folgten einige ruhige Jahre. Sie galten
dem Wiederaufbau vor allem der schwer darniederliegenden Landwirtschaft.
Der Großprior verständigte sich mit dem Prälatenstand und beriet gemeinsam
mit ihm über die Standesschulden. 71)

Der Einfall Herzog Bernhards von Weimar 1638 mit seiner Armee, die in
französischem Sold stand, brachte besonders für Heitersheim eine schwere Zeit.
Der Fürst Hartmann von der Tann (1635—1647) floh nach Villingen. Heitersheim
wurde geplündert und zur Hälfte niedergebrannt. ~2) Die folgenden Jahre brachten
wieder etwas mehr Ruhe, bis die Weimarisch-französische Armee 1643 von
Offenburg nach Staufen und Heitersheim zog, wo das Hauptquartier aufgeschlagen
wurde. 7S)

Für die Zeit des Dreißigjährigen Krieges darf man wohl das argumentum ex
silentio anwenden und annehmen, daß der Streit um die Landeshoheit ruhte.
Von 1630—1651 gibt es außer ein paar unleserlichen Seiten „Rechtlicher Gedanken
und Auszüge verschiedener Autoren über die landesfürstliche Ober- und
Landesherrlichkeit" 74) keine weiteren unmittelbaren Akten im Generallandesarchiv
. Man wird wohl der österreichischen Deduction aus der Zeit um 1700

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