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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 224
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0028
Regierung gezogen werden.

2. Die Dörfer Eschbach, Ufhausen und Wendlingen bleiben jedoch ganz bei
Österreich. Eschbach soll zum Ritterstand, Uffhausen und Wendlingen zum Prälatenstand
kontribuieren. Den Mandaten der vorderösterreichischen Regierung
soll wie Befehlen gehorcht werden.

3. Die Mandate der vorderösterreichischen Regierung, die die Wohlfahrt und
andere „landts Notwendigkeiten" betreffen, werden wegen „nachbarlich gleich-
haltung" den Heitersheimer Beamten mitgeteilt, in bezug auf die fünf Dörfer
jedoch nur „ersuchungsweise", für Eschbach, Uffhausen und Wendlingen aber als
Befehle. Die Veröffentlichung geschieht im Namen des Johannitermeisters durch
die Heitersheimer Beamten.

4. Nur in höchsten Notfällen sollen auch die fünf Dörfer „zur Musterung, Zug
und Wacht, quartier, glaidt und dergleichen" herangezogen werden, ohne jedoch
mit irgendwelchen Kontributionen „unter keinem praetext" belegt zu werden.

5. Der Orden hatte von Österreich Kapitalien im Wert von 29 700 Gulden
zu fordern. Von diesen Forderungen sollte der Orden abstehen und nach erfolgter
Ratifikation des Vertrages „deren obligationes, Siegel und Brief" ausliefern.

6. Bei nicht erfolgter Ratifikation sollte keine Partei die andere in ihren
Rechten „praejudicieren".

Am 24. Juni 1665 schickte man dieses Projekt zur Ratifikation an Sigismund
Franz nach Innsbruck. Von hier aus verlangte man jedoch noch Klarheit und die
Mitteilung von Einzelheiten über die Verhandlungen und die nähere Auslegung
der Punkte, besonders welche Gründe von beiden Seiten vorgebracht wurden und
welche Motive die Unterhändler zur Einwilligung geführt hätten. Ferner ob
durch das Zugeständnis der Territorialhoheit auch alle Steuern an Österreich
wegfallen würden, was die Meinung der breisgauischen Stände sei, und was es mit
den 30 000 Gulden Kapitalien für eine Bewandtnis habe.

Durch den Tod des Erzherzogs Sigismund Franz fand das Projekt jedoch ein
Ende, bevor der Erzherzog die Ratifikation unterzeichnet hatte. Vorderösterreich
kam wieder an die Hauptlinie der Habsburger zurück. Man versuchte von Heitersheimer
Seite die Ratifikation doch noch zu erreichen. Jedoch vergebens. Außerdem
verließ der Großprior Friedrich von Hessen 1666 Heitersheim für immer,
nachdem er noch einige wichtige Angelegenheit mit Freiburg geregelt hatte. 1671
wurde er Bischof von Breslau und starb erst 1682, er hatte also 35 Jahre lang
regiert.

8.

Der Landeshoheitsstreit am Ende des 17. Jahrhunderts

1666 prüfte eine kaiserliche Hofkommission die Sache des Landeshoheitsstreits.
Da sie jedoch auf eine Abfindung und einen Vergleich mit dem Prälatenstand
drang, gerieten die Verhandlungen ins Stocken. Der Prälatenstand war stets
gegen die Zugestehung der Landeshoheit an das Johanniterfürstentum. Neid und
Mißgunst mögen dabei eine Rolle gespielt haben. Nur noch der Abt von St. Peter
hatte größere Einkünfte. Die zahlreichen Privilegien und Exemptionen sorgten
wenig für die Beliebtheit der Johanniter, die für zahlreiche Pfarreien des Breisgaus
die Pfarrer stellten. Da sie selber nicht genügend eigene Priester hatten,
setzten sie andere Geistliche ein. Hierbei scheinen die Johanniter nicht gerade
sehr wählerisch gewesen zu sein, denn fast ständig gab es Klagen und kirchliche
Prozesse über Geistliche, die von den Johannitern eingesetzt waren. Ihr schlechter
Lebenswandel würde dem geistlichen Stand schaden, klagten die Prälaten.83)

Da nun der Prälatenstand Schwierigkeiten machte, erklärte Kaiser Leopold
im April 1669, das Projekt von 1665 würde, „der österreichischen possession einen

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