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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
41.1979, Heft 3/4.1979
Seite: 226
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1979-03-04/0030
Haber, Schanzgeld und acht Schanzarbeiter. Seit 1693 war im Schloß eine französische
Schutzwache für 120 Gulden. Im Jahr 1697 mußte die Gemeinde sogar
7581 Gulden Kontributionsgelder zahlen, ungerechnet die Naturalleistungen. Das
Geld mußte in Basel aufgenommen werden.

Kaum war der Pfälzische Krieg durch den Frieden von Ryswick am 30. 10. 1697
beendet, als der Streit wieder losging. Die Dörfer hatten in den letzten Jahren
nicht mehr regelmäßig ihre Kontributionen bezahlt, so daß die Schulden auf
einige hundert Gulden angewachsen waren. Wie man sich in Heitersheim dazu
gestellt hat, ist nicht ersichtlich. Jedenfalls wurden zwei Geschworene von Heitersheim
auf Ersuchen des Prälatenstands und auf Befehl der vorderösterreichischen
Regierung „manu militari abgeholt und nacher Rheinfelden geführt. (123a, Bl. 17)
Die Salzakzise zahlten die Dörfer nicht mit der Begründung, sie müßten dem
Fürsten für jedes Fäßchen Salz 3 Gulden bezahlen. Darauf wurden alle Heiters-
heimer „Salzausmesser" nach Freiburg zitiert und als sie dort erschienen, festgenommen
, bis sie das verlangte Geld bezahlt hatten. Die Heitersheimer Beamten
protestierten bei der österreichischen Hofkammer mit dem Erfolg, daß die Freiburger
Stellen angewiesen wurden, noch energischer durchzugreifen. Unterdessen
hatte der Fürst seinen Hofrat Melchior Alexander Storp nach Wien zu Verhandlungen
gesandt. Storz gelang ein Teilerfolg, wie er bisher von Heitersheim noch
nie erreicht worden war. Am 15. Dezember 1700 gewährte Kaiser Leopold dem
Johannitergroßprior Hermann von Wachtendonk wegen seiner Verdienste um
Kaiser und Reich die Landeshoheit über die fünf strittigen Dörfer, allerdings nur
auf Lebenszeit. Er fügte jedoch die Versicherung hinzu, die Angelegenheit in den
nächsten Monaten endgültig zur Zufriedenheit des Ordens zu entscheiden. Nun,
solche Zusicherungen hatte Leopold schon öfter gemacht, und die Verhandlungen
waren ständig verschoben worden. Der Spanische Erbfolgekrieg trug zu den
erneuten Verschiebungen bei.

9.

Die zwei Hauptstreitschriften

Als Wachtendonk am 16. Juni 1704 in Kleve starb, wohin er wegen des
Krieges geflohen war, begann die vorderösterreichische Regierung sofort ihre
alten Gewohnheitsrechte wieder auszuüben. Kaiser Joseph L gab den Johannitern
zwar gute Versprechungen, aber mit den gleichen Wirkungen wie bei seinem
Vater. Der inzwischen zum Kanzler aufgestiegene Storp verfaßte eine Synoptica
juris et facti deductio . . ., die er 1706 drucken ließ. Durch die Beantwortung
von fünf Fragen sollten die Rechte der Johanniter auf die Landeshoheit nachgewiesen
werden. Er benutzte dazu die Urkunden des Johanniterarchivs in
Heitersheim. Zunächst weist er auf die Privilegien des Ordens hin, die 1185 mit
denen Kaiser Friedrich Barbarossas begannen, der den gesamten Besitz der Johanniter
in seinen Schutz genommen und den Orden von Kollektationen und
Lasten für immer befreit habe. Die Reichsmatrikel von 1467, 1472, 1481 und
1489 würden beweisen, daß der Orden ein Reichsstand sei, der bei einfachem
Aufgebot 10 Reiter und 30 Fußsoldaten stellen und 150 Gulden jährlich für die
Reichskammer zahlen müßte, dafür aber von allen Kollektationen befreit sei.

In seiner ersten quaestio schildert Storp den politischen Zustand des Breisgaus
im 13. und 14. Jahrhundert. Als Österreich im 14. Jahrhundert einen großen Teil
des Breisgaus erworben habe, hätten sich viele Stände unter bestimmten Bedingungen
unter seinen Schutz gestellt, während andere vollkommen selbständig
geblieben wären, wie die Markgrafen von Durlach, von Hachberg, die Herrschaften
von Sausenberg und Badenweiler, die Grafen von Württemberg und
Fürstenberg.

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