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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 6
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0008
Die Vereinigung der Markgrafschaften Baden-Durlach und Baden-Baden im
Jahre 1771 durch den Markgrafen Karl-Friedrich brachte der Markgrafschaft Baden
zwar eine einheitliche Gemeindeordnung 3), doch dem Markgräflerland noch
kein geschlossenes Territorium. Erst durch den Frieden von Luneville und durch
den Reichsdeputationshauptschluß von 1803 wird der Rhein zur deutschen Grenze
und Baden wird für seine Beiträge an den napoleonischen Kriegen und für seine
linksrheinischen Verluste mit den rechtsrheinischen Gebieten des Bistums Basel entschädigt
. Eine weitere Gebietserweiterung erfuhr Baden durch den Frieden von
Preßburg 1805 mit der Angliederung der vorder-österreichischen Besitzungen. Mit
diesen Gebietserweiterungen Badens kommt es im Markgräflerland zu einem geschlossenen
Gebiet, das bis zur Gebietsreform des Landes Baden-Württemberg 1975
mit den ehemaligen Landkreisen Lörrach und Müllheim nahezu identisch war. Im
Zuge dieser Gebietsreform wurde der Landkreis Müllheim aufgelöst und die Gemeinden
den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald und Lörrach zugeordnet.
Aus dem Markgräflerland als Bezeichnung für einen Herrschaftsbereich ist so im
Laufe der Geschichte die Bezeichnung für eine Landschaft geworden.

Doch läßt sich heute noch die ehemalige Herrschaftszugehörigkeit an der räumlichen
Verteilung der Konfessionen feststellen. Die Bewohner der ehemals markgräflichen
Orte gehören mit überwiegender Mehrheit der evangelischen Kirche an, während
die Dörfer und Städte die zum Bistum Basel und zu Vorderösterreich gehörten
katholische Bevölkerung aufweisen. Welcher Konfession die Bewohner eines
Ortes waren, konnte daran festgestellt werden, ob die Markgräfler Tracht mit der
Hörnerkappe getragen wurde oder nicht. Diese Tracht wurde nur in evangelischen
Orten getragen.

2. Die Zeit der Ausbreitung der Rebfläche

2.1. Der Weinbau in der Römerzeit und im frühen Mittelalter

Der Wein war den Kelten und Germanen durch römische Kaufleute lange vor
Christi Geburt bekannt und immer schon eine beliebte Handelsware. Bodenfunde
haben den Beweis erbracht, daß Weinbau, z. B. in der Pfalz, bereits vor 260 n.
Chr. bestand 4). Auch an der Mosel wurden Rebmesser ausgegraben, die aus der ersten
Hälfte des 1. Jh. n. Chr. stammen. Dies sind auch die ersten Zeugen rheinischen
Weinbaus. An der unteren Ahr scheint ebenfalls während der römischen Epoche
Wein angebaut worden zu sein, man stieß in dieser Gegend auf regelmäßig gepflanzte
Weinstöcke in vier Meter Tiefe, bei denen Münzen des Galienus (260—268
n. Chr.) gefunden wurden 3). Während für den links-rheinischen Raum einwandfreie
Belege römischen Weinbaus entdeckt wurden, war dies im rechtsrheinischen Gebiet
nicht der Fall.

Die Gesetzessammlungen Lex Salica, Lex Ripuaria und Lex Burgundionum bringen
zwar den Beweis, daß der Weinbau sich schon in der Merowingerzeit auf das
rechtsrheinische Gebiet ausdehnte, doch sind die Nennungen bis zum Jahre 750
n. Chr. im rechtsrheinischen Raum sehr viel seltener als an der Mosel und in der
Pfalz. Im Rheingau fehlen sie ganz aber in Baden wird der Weinbau erstmals
670 n. Chr. mit dem Ort Haltingen im Markgräflerland erwähnt °). Die größere
Anzahl von überlieferten Urkunden aus der Karolingerzeit erweitert das Bild über
den Weinbau in Deutschland und im Markgräflerland. Bei der Dreiteilung des ka-
rolingischen Reiches im Vertrag von Verdun im Jahre 843 wurde aber berücksichtigt
, daß rechts des Rheins kein Wein wüchse. Es muß sich also beim Weinbau
rechts des Rheins, im Neckar- und Maingebiet und am Bodensee sowie an der Donau
um nur vereinzelten und flächenmäßig geringen Anbau gehandelt haben 7).
Doch verblieben die Reben noch in klimatisch begünstigten Gebieten, was sich später
entscheidend ändern wird. Eine Einschränkung bezüglich der begünstigten Ge-

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