Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 22
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0024
Die deutschen
Anbaugebiete

bestockte
Rebfläche

Bereiche

Ahr
Baden

362 ha
11 967 ha

Franken 3 254 ha

Hessische Bergstraße 296 ha

Mittelrhein 878 ha

Mosel-Saar-Ruwer 11 674 ha

Nahe 4 236 ha

Rheingau 2 941 ha

Rheinhessen 20 627 ha

Rheinpfalz 20 240 ha

Württemberg 7 850 ha

nach L 68 S. 180—183; L 54 S. 6 ff.

Walporzheim/Ahrtal
Badische Bergstraße/Kraichgau
Badisches Frankenland
Bodensee
Breisgau

Kaiserstuhl/Tuniberg

Markgräflerland

Bayrischer Bodensee

Maindreieck

Mainviereck

Steigerwald

Starkenburg

Umstadt

Bacharach

Rheinburgengau

Bernkastel

Obermosel

Saar-Ruwer

Zell-Mosel

Kreuznach

Schloß Böckelheim

Hochheim

Johannisberg

Bingen

Nierstein

Wonnegau

Südliche Weinstraße

Mittelhaardt-Deutsche Weinstr.

Kocher-Jagst-Tauber

Remstal-Stuttgart

Württembergisches Unterland

genen klimatischen Bedingungen in Europa notwendig wurden. Dies alles führte
in Deutschland zur Einteilung von 11 gesetzlich abgegrenzten Weinbaugebieten in
§ 10 Abs. 8 des Weingesetzes 1971 (siehe Abb. 11 und nachfolgende Zusammenstellung
) 52). Lediglich Baden befindet sich in der Weinbauzone B der EG und hat
aufgrund der klimatischen Begünstigung höhere Mindestanforderungen zu erfüllen
, als die übrigen 10 Anbaugebiete, die sämtlich in der Anbauzone B liegen.
Die bestimmten Anbaugebiete umfassen jeweils eine zusammenhängende Weinbaulandschaft
mit verhältnismäßig gleichartigen natürlichen Bedingungen, sagt der
Gesetzgeber. Bei einem Blick auf Abb. 11 fällt aber auf, daß man diese Abgrenzung
vom geographischen Standpunkt aus nur bedingt gutheißen kann, denn die
Rebflächen bei Lindau gehören wohl eher in ein Anbaugebiet Bodensee als zu
Franken, ferner fällt die Teilung der Bergstraße ins.Auge und das badische Frankenland
. .Dennoch hat der Gesetzgeber im großen und ganzen zum erstenmal die
überragende Bedeutung der physisch-geographischen Faktoren auf den Weinbau in
der Abgrenzung von Weinbaugebieten berücksichtigt. Die Anbaugebiete sind unterteilt
in einzelne Bereiche; Teilräume der bestimmten Anbaugebiete, deren Wachstumsbedingungen
für Reben noch weitgehend übereinstimmen. Der „Bereich"

22


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0024