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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 45
(PDF, 39 MB)
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wicklung hätte sich auch auf das Markgräflerland ausgewirkt, wenn man hier nicht
die Angebotslücke Weißherbst ausgenützt hätte. Dies führte im Markgräflerland
zur Stabilisierung der mit blauem Spätburgunder bestockten Rebfläche und nicht
zu deren Rückgang.

5. Die wirtschaftsgeographische Struktur des Weinbaus

5.1. Strukturelle Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der
Winzer

Betrachtet man heute alte Gemarkungskarten und Fotografien von Weinbaugebieten
, so zeigt sich, daß die Rebflächen in der Regel einen geringeren Anteil an
den Wirtschaftsflächen einer ländlichen Gemeinde haben, als die Acker- und Grünlandflächen
. Darüber hinaus fallen drei Faktoren auf, die für die Krisen im Weinbau
mitverantwortlich waren.

— Als Folge der Realerbteilung sind die Besitzparzellen sehr klein geworden
(siehe Abb. 36)

— Das Rebgelände verfügte nur über ein geringes, meist schlecht ausgebautes Wegenetz
(siehe Abb. 36)

— Mit durchschnittlich 10 000 — 12 000 Weinstöcken/ha waren die Flächen sehr
dicht bestanden.

Daraus ergibt sich, daß eine effektive Nutzung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
kaum möglich war, da vor allem der Einsatz von Maschinen zur Bearbeitung
der Weinberge nicht möglich war, und somit die Produktionskosten sehr hoch
lagen. Außerdem lieferten die dicht zusammengedrängten Reben keine gute Qualität
. Die bereits erwähnten Rebschädlinge, und hier vor allem die Reblaus,
taten ein Übriges, um durch schlechte Erträge die Krise im deutschen Weinbau
zuzuspitzen. Um diesem Dilemma abzuhelfen, galt es nun strukturelle Veränderungen
herbeizuführen, die durch verschiedene Maßnahmen die wirtschaftliche Situation
im deutschen Weinbau verbessern sollten.

5.1.1. Rehenauf hauplan und Rehflurhereinigung

Unter Zugrundelegung von Forschungsergebnissen der staatl. Weinbauinstitute,
bei Einbeziehung der Erfahrungen von Winzern, Winzergenossenschaften und Verbänden
, wurden in Südbaden schon ab 1949 Rebenaufbaupläne erstellt, die vom
Jahre 1953 an, vom Regierungspräsidenten genehmigt, die Rechtsgrundlage zur
Durchführung struktureller Veränderungen darstellten, im Unterschied zur Entwicklung
in anderen deutschen Weinbaugebieten.

Im Rebenaufbauplan sind bis heute neben betriebswirtschaftlichen Angaben vor
allem Regelungen über die äußerst wichtige Abgrenzung des Reblandes, die anzupflanzenden
Rebsorten, die Anbautechnik und die Flurbereinigung enthalten. Ein
Rebenaufbauplan enthält aber nicht nur die umzustellenden tatsächlichen Weinbauflächen
, sondern auch solche Areale, die nicht mehr oder noch nicht für den Weinbau
genutzt werden, sich aber eignen würden, andererseits ist Gelände nicht enthalten
, auf dem noch Reben stehen, das aber den erhöhten Anforderungen nicht
entspricht. Diese verbindlichen Maßnahmen zielten in erster Linie auf die Erreichung
eines höchstmöglichen Qualitätsstandards. Die in Ergänzung dazu durchgeführten
Flurbereinigungen und die neuen Anbautechniken erlaubten anschließend
an diese Maßnahmen eine rationellere Bearbeitung der Weinberge. Die Bewilligung
von Beihilfen für die Flurbereinigung wurde in Baden übrigens mit der Einhaltung
der im Rebenaufbauplan enthaltenen Verordnungen verknüpft.

Die Rebflurbereinigung ist erst Mitte der zwanziger Jahre am Rhein in Gang
gekommen, vor allem durch den Reblausbefall veranlaßt. Bis zum 2. Weltkrieg

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