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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 49
(PDF, 39 MB)
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die Rebflure mit Erholungseinrichtungen, wie Lehrpfaden, Sitzgruppen und Schutzhütten
ausgestattet werden und dem Besucher einen Blick in eine Landschaft erlauben
, die ihm bislang aus Mangel an Wegen verschlossen blieb. So gesehen ist die
Rebflurbereinigung auch eine Maßnahme, die den ländlichen Raum für alle Bürger
ordnet, entwickelt und gestaltet.

5.1.2. Sonstige Maßnahmen der Förderung

Neben der gesetzgeberischen, finanziellen und personellen Unterstützung bei der
Reblandabgrenzung und der Rebflurbereinigung, hat der Staat durch weitere Förderungsmaßnahmen
einen großen Anteil an der günstigen Entwicklung des deutschen
Weinbaus nach dem zweiten Weltkrieg. In legislativer Hinsicht wurde durch
das Saatgutgesetz von 1953 das Recht für den Sortenschutz gesichert und dadurch
bei Winzern, Züchtern und Veredelungsbetrieben neue Anreize zur Züchtung neuer
Sorten oder leistungsfähiger Klone geschaffen m). Das Weinwirtschaftsgesetz von
1963 machte jede Rebenanpflanzung genehmigungspflichtig, die nur dann erteilt
wurde, wenn zu erwarten war, daß der aus den Reben des Grundstücks erzeugte
Wein qualitativen Mindestanforderungen genügt '°'2). Ein Gesetz, das einer wahllosen
Ausdehnung der Rebflächen vorbeugte und somit den Qualitätsweinbau förderte
. Das Weingesetz von 1971 grenzte die Anbaugebiete ab und regelte die Erzeugungsvoraussetzungen
neu, wie Rebsorten, Höchstmengenerträge, Alkoholgehalt
sowie Anbau- und Ausbaumethoden I03). Als einziges Weingesetz der Welt verlangt
das deutsche Weingesetz eine amtliche Qualitätskontrolle und trägt mit allen diesen
Auflagen zur Stabilisierung im deutschen Weinbau bei, obwohl oder gerade
deshalb, weil manche Regelungen einen erheblichen Eingriff in die freien Entfaltungsmöglichkeiten
der Weinbauern darstellen.

Auf eine andere Art wirkt der Staat durch die Arbeit der von ihm getragenen
Einrichtungen fördernd auf den Weinbau. Aus der Grundlagenforschung und der
praktischen Versuchsarbeit der staatlichen Institute, Fachanstalten und der Beratungstätigkeit
der Landwirtschaftsämter zieht der Weinbau allgemein großen Nutzen
. Diese Institutionen wirken vor allem auf den Gebieten: Rebsorten, Schädlingsund
Frostbekämpfung, wirtschaftliche und technische Beratung, Schulung und
Weinkontrolle. Sie sind heute in 10 der 11 bestimmten Anbaugebiete vorhanden
(siehe Abb. 39), und arbeiten, unterstützt von Berufsverbänden und Winzergenossenschaften
für eine koordinierte und kontrollierte Entwicklung im Weinbau 104).

Von Bedeutung für den Weinbau des Markgräflerlandes ist die Arbeit des staatlichen
Weinbauinstituts in Freiburg, das 1921 von der badischen Staatsregierung
gegründet wurde. Auf den institutseigenen Versuchsgütern werden bessere und
zum Teil neue Rebsorten gezüchtet und verbesserte Kulturmethoden erarbeitet und
erprobt. Die Forschungsergebnisse werden den Winzern in Vorträgen und Veröffentlichungen
mitgeteilt und praktisch demonstriert. Neben der wissenschaftlichen
Forschung und den praktischen Versuchen im Weinbau führt das Institut in der
eigenen Kellerei Versuche in der Weinbereitung und der Kellerwirtschaft durch.
Neben diesen staatlichen Aktivitäten ist der badische Weinbauverband zu erwähnen
, der 1948 in Freiburg als südbadischer Weinbauverband wieder gegründet wurde
und 1964 mit dem unterbadischen Weinbauverband fusionierte zum „Badischen
Weinbauverband" ,0ä). Der Verband hat heute folgende Zusammensetzung 106):

Winzergenossenschaften
sonstige genossenschaftliche
Unternehmen

Weingüter und Weinbaubetriebe
Reben Veredelungsbetriebe
sonstige Mitglieder
insgesamt

120 mit 23 608 Einzelmitgliedern

11 mit 11 Einzelmitgliedern
198 mit 198 Einzelmitgliedern
81 mit 81 Einzelmitgliedern
18 mit 18 Einzelmitgliedern
428 mit 23 916 Einzelmitgliedern

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