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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 110
(PDF, 39 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0116
Eine geringfügige Veränderung gab es 1799 gegenüber 1740 auf dem Gewann
„Reben zwischen Dorf" im Pfarrkirchenberain um einen halben Jucharten mehr.

Während in den früheren Jahrhunderten die Realteilung bei den Rebäckern
kaum zu beobachten war oder als abgeschlossen angesehen werden konnte, nahm
diese Erbform im 18. Jahrhundert geradezu groteske Formen an. Während im
Pfarrkirchenberain auf einen Jucharten vier bis acht Besitzer fielen, beim Martinsstift
die Anzahl zwischen zwei und neun lag, waren in dem großen Berain Zinspflichtige
zu finden, deren Rebäcker zwischen zwei und über einen halben, viertel,
zehntel, zwölftel bis zu einem achtzehnte! Jucharten besaßen.

Nach einer Übersicht aus dem Jahre 1774 gab es in Oberschwörstadt 37 Jucharten
und in Niederschwörstadt 35 Jucharten 3 Viertel und 82 Ruten Rebland. Damit
dürfte der Rebanteil an der bebauten Fläche um 5 % gelegen haben. Die Rebäcker
der Herrschaft Wehr und Schwörstadt waren hierin nicht enthalten. (Abb. 3)

19. Jahrhundert

Nach alten Berichten gab es in den Jahren 1710—1720, um 1770 und später
1865, 1869 und 1870 guten Wein.

Späte Lese und Qualitätsanbau waren in der Gemarkung nicht möglich, da die
Zehntbestimmungen wahrscheinlich weder ein längeres Hängenlassen noch ein geordnetes
Herbsten einzelner Rebsorten zuließen. Hinzu kam das Keltern der Trauben
, das dem Bannrecht unterstand.

Die Anbaufläche nahm gegen Ende des 18. und Anfang des 19. Jahrhunderts
wieder zu und konnte damit den Stand des Jahres 1654 mit 54 Jucharten um 13
Jucharten übertreffen (= 24,1 %).

Die Realteilung, die seit dem 14. Jahrhundert zu ruhen schien, begann vor allem
im 18. Jahrhundert sich immer mehr durchzusetzen. Sie nahm — wie bereits
kurz dargestellt — geradezu groteske Formen an und setzte sich auch jetzt weiter
fort.

Die nachfolgende Aufstellung, die Rebäcker in den einzelnen Gewannen mit
ihrer Größe und Abgaben aufführt, weist zusätzlich auf die Anzahl der Besitzer
(in Klammern) hin. Nur in wenigen Einzelfällen besaß ein Bewohner eine Juchart
als ganze Einheit, im allgemeinen gab es stets eine größere Anzahl von Besitzern
für einen Rebacker, die in einem Fall bei einem Viertel Juchart allein sieben (!) Besitzer
aufwies.

(Erkl. d. Abkz.: 1 (Säckinger) Maß = 1,5 Liter, 1 Ohm = 32 Maß (O) (= ca. 48 Liter),
1 Saum = 3 Ohm = ca. 144 Liter (S); K: = Korn, H = Hafer, Ke (= Dinkel) = Kernen,
Ha = Hahn, ß = Schilling, Pfg. = Pfennig, Vzl. Viernzel = 3 Mut = 12 Viertel (V),
1 Viertel = 12 Becher (B), Juch. = Juchart oder Jauchart = ca. 1 Morgen, R = Roggen,
fl. = Gulden, mt = Malter = Vi Vzl., S = Schwörstadt, W = Wehr, Z = Zell, (1-16) =
Besitzer)

„am neuen Berg"
„Kilcher"
„neuer Berg"
„neuer Berg"
„neuer Berg"
„bei den Letten"
„Safran"
„im Letten"
„neuer Berg"
„neuer Berg"
„Rüschergraben"
„äußerer Berg"
„äußerer Berg"
„äußerer Berg"
„äußerer Berg"





Besitzer:

Zinsen:

(=

Im Rank)

S

(7) 1 Jucharten

38

Maß

(=

Im Rank)

S

(3) 1 4 Jucharten

40

Maß

(=

Im Rank)

z

(3) 3/i Jucharten

40

Maß

(=

Im Rank)

z

(4) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Im Rank)

z

(4) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Letten)

z

(1) 1/4 Jucharten

14

Maß

(=

Savrangarten)

S

(17) 3 Jucharten

1

S 1 O

(=

Letten)

s

(7) 1 4 Jucharten

11

Maß

(=

Im Rank)

z

(4) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Im Rank)

s

(6) 1 Jucharten

38

Maß

(=

Saversgarten)

z

(11) 2 Jucharten

1

s

(=

Äußerer Berg)

z

(3) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Äußerer Berg)

w

(6) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Äußerer Berg)

w

(5) 1 Jucharten

48

Maß

(=

Äußerer Berg)

w

(10) 2 Jucharten

1

S

110


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