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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 112
(PDF, 39 MB)
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Besitzer: Zinsen:

(jetzt führt Straße











durch)









1 ß Einzinß

„zwischen den Wegen"

( =

Käppeler)

(7)

1 lucharten

(jetzt führt Straße











durch)











„Hühnerberg"

(=

Rebhalde)

(4)

1/z Jucharten

Ke: 1 V

„Schloßgaß"

(=

Rank)

(4)

1/z Jucharten

K: 2 V







H: 1 V
E: 5 Stck

„zwüschen d. D."

(=

Rebhalde)

(1)

XU Jucharten

K: 3 B

„zwüschen d. D."

( =

Rebhalde)

(16)

2V2 Jucharten

K: 4 V

„zwüschen d. D."

( =

Rebhalde)

(2)

1/t Jucharten

K: 1 V

„zwüschen d. D."

( =

Rebhalde)

(2)

V4 Jucharten

K: 1 V

(jetzt Bünte)











„zwüschen d. D."

( =

Rebhalde)

(3)

1fi Jucharten

K: 4 V 4 B

„Kilcher"

( =

Im Rank)

(1)

3/4 Jucharten

1 ß 8 Pfg.

„zwüschen d. D."

(=

Rebhalde)

(12)

4 Jucharten

H: 4 V

„zwüschen d. D."

( =

Rebhalde)

(7)

1 Jucharten

K: 2 V 2 B

(jetzt Bünte)









„Rebhalde"

(=

Rebhalde)

(11)

1 Jucharten

K: 2 V 15 ß

Es hat den Anschein, daß sich jeder Bewohner bemühte, „sein" Rebstück zu besitzen
, um einmal für den Eigenbedarf und zum andern gelegentlich etwas zum
Bewirten von Gästen oder gar zum Verkaufen zu haben. Nach dem Weinbodenzinsverzeichnis
aus dem Jahre 1842 gab es 119 Zinspflichtige. Das weist darauf
hin, daß fast jede Familie einen Rebacker besaß. Aufstellungen aus den Jahren
1876 — 1879 wiesen sogar 156 und 173 Rebbesitzer nach. Auch Bürger aus Wehr,
Säckingen, Rheinfelden, Schopfheim und öflingen hatten ihren Anteil daran. Der
Rebanbau in der Gemarkung blieb somit nicht Privileg einzelner oder der Herrschaft
. Nach einer steuerlichen Veranlagung aus dem Jahre 1865 betrug der Wert
der Rebäcker bei der Herrschaft 2115,30 fl. (5,5 fl/o), der Pfarrei 510 fl., der Familien
B. öschger 377 fl., J. Keser 400 fl., U. Käser 223 fl., J. Berger 298 fl., K. Si-
bold 250 fl., Winkler 200 fl. sowie einer weiteren Winklerfamilie und Baumgartner
8 fl. Diese wenigen Zahlen zeigen zudem den deutlichen Abstand zwischen
dem Besitz der alten Herrschaft, der Pfarrei und den übrigen Bewohnern der Gemarkung
. Die Werte aus dem Jahre 1879 lagen bei dem Herren von Schönau bei
9 615 Mk, der Pfarrei bei 759 Mk und der Witwe Berger aus Niederdossenbach
bei 596 Mark.

Die Abgaben blieben wie in den früheren Jahrhunderten unterschiedlich. Neben
dem Wein zinste man im wesentlichen Kernen (= Dinkel), Korn und Hafer, später
kam der Geldzins vor allem um die Mitte des 18. Jahrhunderts hinzu und blieb
wohl als Ausnahme auf vereinzelte Rebäcker bestehen. Der Weinbodenzins erfolgte
stets in natura (= Wein) und lag bei einem Juchart zwischen 38 und 48 Maß. Im
„allgemeinen Berain" aus dem Jahre 1820 lagen die Abgaben für die Rebäcker für
einen Jucharten zwischen einem Viertel Hafer bis zwei Viertel Korn und zwei Becher
, dazu auch Hähne und Eier.

Inzwischen war um 1845 der Mehltau eingeschleppt worden und im Jahr 1874
entdeckte man in der Nähe von Genf die Reblaus. Die Schwörstädter Reben blieben
von diesen Krankheiten ebenfalls nicht verschont, und die Ernteerträge ließen
nach. Außerdem machte sich die inländische sowie die ausländische Konkurrenz
(Elsaß) immer mehr bemerkbar.

Die Arbeitskräfte auf dem Lande wurden durch das Aufkommen der Textilindustrie
immer rarer. Besonders machte dieser Umstand dem Freiherrn von
Schönau, der in den Schloßmatten etwa vier Morgen Reben besaß, schwer zu

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