Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 149
(PDF, 39 MB)
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0155
Herrschaftl. Herbstzehnt 1754: Arbeitsaufwand, Kosten und Erträge
(ohne Müllheim)

Orte

Zahl d

es

A rhpi t<:-

T oh n k

ACfpn



Zehntpers.

ta^e

bar



Herbstschreiber

1

X

16

16 fl

30 xr

Niederweiler |

4

X

9

25 fl

16 xr

Oberweiler t )

3

X

9

13 fl

59 xr

Zunzingen '

3

X

8

12 fl

59 xr

Badenweiler











Schloßreben

1

X

1

1 fl

7 xr

Lippurger











Zehend

3

X

7

14 fl

54 xr

Dürrenberger u.











Schweighöfler Z.







8 fl

32V=

Niederweiler











Neuberg b)







1 fl

15 xr

Zunzinger











Rosenberg







1 fl

40 xr

Vögisheim

4

X

8

19 fl

44 xr

Britzinger a)
Novalzehnt











2

X

3

3 fl

'—"

Datrmcpr

St. Jacobs-











2

X

6

6fl



Weinzehnt











Lauffen a)











Novalzehnt

1

X

3

1 fl

30 xr

Ziencken a)











Novalzehnt

1

X

n

1 fl





25



192

125 fl

26V2

(Faß) Most

Treber

2 Sm

32 Sack

Vs Sack

61 Sm 5 V. 21 Sack
8 Sm 13 V. 2 Sack
18 Sm— 4 Sack

5 Sm 15 V. 1 Sack

ca. 3 Sm V2 Sack

227 Sm 8 V. 72 Sack

In dieser Abrechnung (sie ist vom 11. Nov. 1754 datiert) ist am Rand eine
Beanstandung vermerkt, die bei der Prüfung in Carlsruhe schon am 16. Jan. 1755
erfolgte. Sie betrifft die Ausgabe von Wein an alle, die beim Einzug beschäftigt
sind:

„na! nach der neuen Verordnung gehet es nur die Trottknecht an, wann sie
Tag und Nacht trotten, nicht aber die Zehendknechte, als bey welchen es bey
vorgehend bezahltem Lohn sein Verbleiben hat, ist also bey allen Zehendkosten-
zedeln es abzuendern und alß dann sämtlich wider einzuschicken." (Das geschah
am 27. Januar 1755).

Diese neue Verordnung scheint also auf Widerstand gestoßen zu sein und
wahrscheinlich war auch der Burgvogt der Meinung, man müsse alle angesichts
schwerer Arbeit gleich behandeln. Allerdings ist das tägliche Quantum von zwei
Maß pro Person ( = ca. 3,5 Ltr.) für unsere heutigen Begriffe sehr reichlich
bemessen. Wenn man nach der obigen Tabelle einen Verbrauch von rund 4 Saum
(den Herbstschreiber als Beamten nicht mitgerechnet) zugrunde legt, dann bedeutet
das einen Einnahmenausfall von etwa 23 Gulden, allein bezogen auf
Müllheim.

6. Die Gesamtrechnung für Müllheim, Badenweiler und übrige Orte.

Die Aufrechnung der Zehnterträge ergibt insgesamt 355 Saum 13 V. und
123 Sack Treber. Einige Zahlen, die z. T. in den Texten, z. T. als Nebenbemer-

1.49


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