Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 1/2.1980
Seite: 187
(PDF, 39 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0193
Dörfer vom Weinbau". — Unser Verf. aber betont, daß gerade im Hinblick auf
den Rebbesitz im Markgräflerland von Großgrundbesitz keine Rede sein kann,
wenngleich es etliche grundherrliche Familien (Andlaw in Bellingen, Rotberg in
Rheinweiler und in Bamlach, Türkheim in Liel) gibt, die jedoch einen Teil ihrer
Besitzungen verpachtet haben. Der Staat hat zu diesem Zeitpunkt lediglich über
30 ha Reben verfügt, kirchlicher Rebbesitz war keiner vorhanden, lediglich einige
kirchliche Pfründen (etwa in Müllheim gute 2 ha): „Somit fällt das Land vollkommen
in die Hände des freien Verkehrs . . . Im Amtsbezirk Müllheim decken sich
Betrieb und Besitz . . . ". Zur Erhärtung dieses Besitzstandes wird aus einer Rede
des Reichstagsabgeordneten Dr. Ernst Blankenborn anno 1904 (anläßlich der Beratung
eines Gesetzes zur Bekämpfung der Reblaus) zitiert: „Nun sind aber beim
Weinbau nicht die Großgrundbesitzer vorherrschend, sondern die kleinen Leute.
Die kleinen und kleinsten Besitzer bauen ihre Reben mit eigenen Händen und
bringen dadurch einen entsprechenden Ertrag heraus . . . Bei uns im Markgräflerland
hat fast jeder kleine Taglöhner sein Rebstück . . . ". Blankenborn geht im
folgenden auf den Nebenverdienst ein, wie er auch noch zur Zeit der Fischerschen
Studie eine nicht zu unterschätzende Rolle im volkswirtschaftlichen Ganzen spielt,
es wird auch betont, daß der hauptberufliche Markgräfler Landwirt nicht ausschließlich
Rebbauer sein möchte, „denn in Jahren der Mißernte im Weinbau macht
sich der Segen des gemischten Betriebes außerordentlich günstig bemerkbar." —
Hinsichtlich der Größe der landwirtschaftlichen Betriebe unterscheidet Fischer —
auf Grund statistischer Erhebungen der Vorkriegsjahre — 1) den Parzellenbetrieb
(unter 2 ha), 2) den kleinbäuerlichen Betrieb (2 — 5 ha), 31 den mittelbäuerlichen
Betrieb (5 — 10 ha), 4) den größeren bäuerlichen Betrieb (10 — 100 ha) und 5)
den Großbetrieb (der hierzulande aber gar nicht vorhanden). Das Gros der damaligen
Betriebe liegt eindeutig im kleinbäuerlichen Betrieb (mehr als ein Drittel an
Zahl). Die Verpachtung kleineren und kleinsten Besitztums an hauptberufliche
Landwirte bzw. Weinbauern kann so geradezu als eine Vorstufe der Winzergenossenschaften
bezeichnet werden. Durch Erbteilung entstanden vereinzelte Reb-

187


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-01-02/0193