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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 263
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0057
weiterhin Ankauf von Altgebäuden in Ortskernen zwecks Weiter- oder Wiederverwendung
— Mehraufwendungen für Kulturdenkmale oder für Ortsgestaltungsabsichten der
Gemeinden bei Neu-, Um- oder Ausbauten, sofern diese im örtlichen Entwicklungskonzept
dargestellt sind

— Für Familien oder Alleinstehende mit mindestens einem unterhaltsberechtigten
Kind sowie für junge Ehepaare bis fünf Jahre nach der Eheschließung, sofern
beide Ehegatten nicht älter als 40 Jahre alt sind: Erwerb von Grundeigentum
zu Wohnzwecken in den Ortskernen, Neu- oder Erweiterungsbauten zur Schließung
von Baulücken in den Ortskernen und Verbesserungsmaßnahmen in Altgebäuden
(vor dem 20. 6. 1948)

— Für Neu-, Aus- oder Umbauten sowie für Erhaltung oder Verbesserungsmaßnahmen
von landwirtschaftlichen Wohn- und Wirtschaftsgebäuden und Gemeinschaftsanlagen
— Erwerb und Abbruch von Gebäuden, sofern sie in Zusammenhang mit anderen
Dorfentwicklungsmaßnahmen stehen

— Aufwendungen für Ausarbeitung des örtlichen Entwicklungskonzeptes

— Aufwendungen für die Durchführung des örtlichen Entwicklungskonzeptes

— Forschungs- und Modellvorhaben sowie Wettbewerbe mit Zustimmung des Ernährungsministeriums
.

Das für die Dorfentwicklung federführende Landwirtschaftsamt Müllheim hat
bereits 1977 die sich bietende Chance für das Markgräflerland frühzeitig erkannt.
Als erstes Dorf wurde gemeinsam mit Bürgermeister Sänger und Stadtbaumeister
Groß aus Müllheim, später mit Herrn Architekt Güdemann von der Planungsgruppe
Südwest, Lörrach, in Gemeinschaftsarbeit der Teilort Müllheim-Feldberg
modellartig in Angriff genommen. Da die Bevölkerung spontan die angebotenen
Förderungen in Anspruch nahm, konnte in den Jahren 1977 bis 1980, also in einem
verhältnismäßig kurzen Zeitraum, eine vorbildliche, umfassende Dorfsanierung
durchgeführt werden. Ministerpräsident Späth und Landwirtschaftsminister Weiser
konnten sich vor Ort über dieses gelungene Modellvorhaben informieren. Nach diesen
Anfangserfolgen motivierte das Landwirtschaftsamt in den Jahren 1977 und
1978 die Bürgermeister und Gemeinderäte des gesamten Amtsbezirks. Heute kann
festgestellt werden, daß mit Ausnahme von wenigen Städten und Gemeinden, die
nach dem Städtebauförderungsgesetz gefördert werden, sämtliche Dörfer und Weiler
des Amtsbezirkes in das Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen worden
sind. Die Gemeinderäte und Bürgermeister haben inzwischen sieben Planungsbüros
mit der Erstellung von örtlichen Entwicklungskonzepten für jeden Teilort beauftragt
(34 Entwicklungskonzepte).

Das Dorfentwicklungsprogramm wird recht unbürokratisch gehandhabt. Eine
Dreierkommission, bestehend aus je einem Vertreter der Unteren Baurechtsbehörde,
des Flurbereinigungsamtes Freiburg und des Landwirtschaftsamtes, begutachteten
jede beantragte Maßnahme. Das zuständige Planungsbüro nimmt vorher eingehend
zu jedem Antrag Stellung und schlägt Auflagen vor. Dieses Zusammenspiel zwischen
Antragsteller, Planungsbüro, Gemeinde, Dreierkommission und dem bewilligenden
Regierungspräsidium, hat sich derart gut bewährt, daß in den vergangenen
drei Jahren bereits 634 Dorfentwicklungsmaßnahmen mit einem Investitionsvolumen
von über 30 Millionen DM und einer Beihilfesumme von ca. 12 Millionen DM
beim Landwirtschaftsamt Müllheim beantragt werden konnten. Inzwischen hat das
Regierungspräsidium davon 458 Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von
20,5 Millionen DM und einer Beihilfesumme von 7,2 Millionen DM bewilligt.

Da eine sehr starke Nachfrage nach dieser Förderung eingesetzt hat, kam es zu
einem Antragsüberhang beim Regierungspräsidium. Das mittelfristige Programm
für Stadt- und Dorfentwicklung des Landes Baden-Württemberg läuft mindestens

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