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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 305
(PDF, 32 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0101
schlägigen Pläne (Grundrisse, Schnitte und Ansichten) der Kirche in Weil sehr
dankbar."

Unter dem 28. 7. 1906 schreibt die Bezirksbauinspektion an das Bezirksamt:
„Wir nehmen an, daß für die geplante Erhöhung des Turmes die vorhandenen

Stärken und die Beschaffenheit des alten Mauerwerks berücksichtigt wurden, resp.

daß den Fundamenten keine Last zugemutet wird, die aufzunehmen sie nicht

imstande sind. Unter diesen Voraussetzungen haben wir gegen das Projekt nichts

einzuwenden."

Dies war Statik und Prüfstatik zugleich. Im Dezember 1906 wurden dann die
Rohbauarbeiten zur Erhöhung des Turmes durchgeführt. Für die Aufstockung
griff man auf die alten Maßverhältnisse der Gotik zurück. Der Turm wirkt in
seinen Proportionen, als wenn er schon immer diesen Zustand besessen hätte.

Auszug aus dem Protokoll des am 9. Juli 1826 zu Weil abgehaltenen Vogtgericbtes

a) Die Kirche läßt in ihrer inneren Einrichtung nichts zu wünschen übrig, als
daß die obere Bühne noch mit Brettern belegt werden möchte, indem, wenn nur
ein Ziegel fehlt, es durchregnet und sichtbar die Gipsdecke dadurch notleidet, die
an mehreren Stellen herabgefallen ist und die Spuren des durchdringenden
Wassers folgen läßt. Die Bauinspektion hat schon im vorigen Jahr Rapport aufgenommen
, aber noch ist nichts gemacht und auch nicht bekannt, ob der Antrag
genehmigt worden ist.

b) Die vom Kirchendach herunterfallenden Ziegel beschädigen das Dach des
Bürgers Johannes Hödel. Eine Schirmdiele mit eisernen Klammern angebracht,
würde die Ziegel gerade herunterfallen lassen und gnädigster Herrschaft des
Schadenersatzes überheben.

Der Protokollauszug wurde vom Bezirksamt Lörrach dem Großherzoglichen
Badischen Direktorium des Dreisamkreises in Freiburg zugeleitet. Von dort
wurde folgender Beschluß gefaßt:

„Dem Bezirksbaumeister Heinz wird aus dem beiliegenden Protokoll über das
zu Weil abgehaltene Vogtgericht in Betreff der Verdielung der Kirchen-Bühne
zu Weil und Anbringung einer Schirmdiele über das Haus des Johannes Hödel
ein Auszug zu dem Ende mitgeteilt, um diese Argaration, wenn es nicht schon
geschehen ist, in die Baurelation aufzunehmen."

Im Oktober 1828 geisterte die Herstellung des Dielenbodens immer noch
durch die Akten.

Die bis zur Ablösung der staatlichen Baupflicht an der Evang. Kirche
zu Weil am Rhein geltenden Baupflichten

Domänenärar: primär und allein baupflichtig zum Langhaus, vom In-

bau zu Gestühl, Kanzel und Taufstein.

Zehntbaulastenfond: Zum Chor, wofür von der äußeren Länge der Kirche
(früher Domstift Basel) 371 2 Fuß anzunehmen sind. Ferner Sakristei, wofür ein

Pfarrstuhl besteht. Vom Inbau zum Gestühl nebst Empore
(im Chor) zum Altar.

Kirchspielgemeinde: Zum Turm, Umfassungsmauer (Kirchhof), vom Inbau

zur Orgel, Uhr, Glocken und Glockenstuhl, zu den
Hand- und Fuhrdiensten des ärarischen Teils.

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