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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
42.1980, Heft 3/4.1980
Seite: 349
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1980-03-04/0145
Im dritten Stall, da die anderthalb Järigen folen eingehören, soll Ers mit
trenckhen, fiettern, erfrischungen des Stalls unnd aller warth den halbjärigen
(ausgeschieden daß weil sie umb ein Jar älter reichlicher gefiettert müessen
werden) gleich halten, doch sie lenger im hof, als die halb Järigen umbspringen
lassen, da es änderst keltin halber sein kann.

Uff denn Früeling nemlich im anfangen des Februarj zu welcher Zeitt die zwey
Järigen stüettlin und hengstlin anfahen geil zu werden, soll Er auß disem Stall
die stuttfolen aussondern unnd In den rechten Stuten Stall stellen, gleich die
andern Stuten zum Anlegen gewehnen, doch mit der Füeterung des alters halber
beschaidenheit gebrauchen,

Inn dem vierten stall, da die drithalb Järigen folen eingehören

Soll Er erstlich jeden folen Inn seinen eigenen standt stellen und stetigs anlegen,
streven undermachen, morgens undt abentz mit einem gelinden strigel wischen
unnd mit einem khamm schwantz und mahinn (Mähne) außkemmen, offt zu Innen
Inn standt gehen, hinders und vornen dickmalen uffheben, mit einem steckhlin und
volgendts mit einem hemmerlin allgemach uff die hüeff klopffen und sie dadurch
zu beschlagen gewöhnen.

Mitt trenckhen und netern soll Er sie den anderthalb Järigen gleich halten,
ausgenommen, das sie mehrers alters wegen reicher gefüetert, auch im trenckhen
Jedem das wasser in einem zuber Im stall vorgehalten werden solle.

Unnd soll Er und seine Knecht so sittsam alls müglich mit denselben folen
umbgehn, damit sie frumb unnd zamm werden.

Alle sambstag soll Er Innen die Schwentz mit demjenigen so man verordnen
würdt weschen unnd alls baldt an die Sonnen, da sie änderst warm scheint, damit
lauffen lassen oder solang bis sie getruckhnet nicht uß dem Stall lassen.

Nachmittag soll Er sie heraus lauffen und so lang miteinander gaillen und
umbspringen lassen, biß sie des Stalls Selbsten begehren. Doch lenger nicht alß
biß zu drenckhens Zeit, und darff der Keltin wegen so große sorg für sie nit haben,
dann da der Stall offen unnd sie freyert, Werdens wohl selbsten hineinlauffen.

Letstlich soll in Jedem Stall ein Stutenknecht zu nacht ligen.

Er Stuttenmeister solle, wa es immer müglich, in allen stellen selbsten füettern
unnd keinem knecht darüber vertrauen. Innsonderheit ein große Achtung geben
uff die Stutten und folen, so da zu faisst oder zu mager, damit Er wie zuvor
gemelt mit dem futer Ihnen abbrechen oder zugeben könnde, dann beides den
stuten und folen schedlich.

So soll Er mit einer scheren allen den Stutten und folen den winters tag nach
dem Newen wieder die Schwentz beschneiden. Je nach dem es sich schickht
zwerch (?) finger oder mehr.

Alle Sambstag sollen die Stuttenknecht die rinden (Rinnen) in den stellen, dar-
durch der Harn von den Pferdten wegckhlaufft mit reinem Brunnenwasser aus-
schwenckhen und mit einem bessen uffs fleissigst seubern.

All mahl so die Pferdt im Hof gelassen, sollen die Stuttenknecht die ställ uff
das reinest seubern unnd ausbutzen.

Unnd was Ime Stuttenmeister jederzeit verfolgt, darinnen Er sich beschaidts
zuerhollen getrungen würdt, soll Er es dem Stallmeister oder Inn desen Abwessen,
wer JederZeit dessen bevelch hat, anzaigen und beschaidts erwarten.

So folen oder Stutten kranckh werden, Soll Er solches nit verschweigen, sondern
von stundt an da es nöttig bey tag unnd nacht zu Hof anzaigen.

Unnd was Ire Fe. D. oder dero Stallmeister Ime Stuttenmeister Jeder Zeit
bevehlen werden, dem soll Er gehorsamlich nachsetzen,

Actum Hachberg, denn Vierten Monats Tag Augustj Anno Im acht unnd achtzigsten
JMHbaden
(Jacob Markgraf zu Hachberg - Baden)

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