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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 17
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0019
Abb. 11: Abgedecktes Steinhügelgrab im »Homburger Wald*; Skelettreste einer männlichen Bestattung
unter der eingestürzten Steinpackung der Sargabdeckung. Rechts die Beigaben: z wei Silex-
geräte.

Mitleidenschaft gezogen hatte, erheblich gestört. Ein mächtiger Baumstumpf verhinderte
die zentrale Abdeckung. Der Durchmesser des Hügels betrug 7 m, seine Höhe
0,50-0,60 m. Höhe und Umfang des Hügels wurden natürlich durch äußere Einflüsse
seit seiner Aufschüttung allmählich verändert.

Sehr deutlich trat nach der vollständigen Ausräumung der primären Steinpackung die
in den Muschelkalk eingearbeitete Grabgrube von ca 1x2 m in Erscheinung (Abb. 10).
Aus ihrer spezifischen Anlage, quer zur Streichrichtung der anstehenden Gesteinsschichten
, ist vielleicht zu schließen, daß die Bestattungsrichtung rituell festgelegt war.
In Richtung der streichenden Schichten hätte sich die Grabmulde sehr viel leichter eintiefen
lassen. Die Bestatteten, eine junge Frau im Süden, ein älterer Mann im Norden (Abb.
11) lagen in einer Tiefe von 0,50-0,70 m unter der heutigen Oberfläche: vermutlich gestreckt
, in west-östhcher Richtung, mit dem Kopf im Westen und dem Blick wahrscheinlich
nach Süden; letzteres ist wegen der schlechten Erhaltung der Skelette und ihrer
leichten sekundären Verschiebung nicht garjz gesichert. Ein Arm der Frau war vermutlich
zum Gesicht hin angewinkelt: aus der Lage der Handwurzelknochen, die sich
zwischen dem Schädel und dem Beigabengefäß erhalten hatten, ließ sich diese Besonderheit
erkennen (auch im Grab Nr. 5 lagen Handknochen des Skeletts unter den Schädelknochen
). Beide Schädelkalotten sind durch den Druck der auflagernden Gesteinsmassen
vollkommen zerdrückt. Ihre erste Deformation wird bereits durch den Einsturz von
Teilen der Sargabdeckung in den Grabhohlraum verursacht worden sein.

Die Doppelbestattung ist nicht ungewöhnlich1 ', jedoch auch nicht häuf ig. Nichts läßt
darauf schließen, daß man eine verschiedenzeitliche Grablegung (Nachbestattung) in
Erwägung ziehen muß.

I"


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