http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0132
- durch die mit der Ausrichtung dieser Beiträge ausgelöste Arbeitsbeschaffung
- indem sie private Bauherren in die Lage versetzt hat, ihre historischen Bauten
zu restaurieren.
Leider sind die Mittel des Arbeitsrappens erschöpft und sind die Subventionierungen
der öffentlichen Hand etwas in Mißkredit geraten, weil ein umständliches Bewilligungsverfahren
viele Bauherren davon abhält, von der Subventionsmöglichkeit Gebrauch zu
machen. Sehr oft hat wegen den-namentlich auf Bundesebene-langen Bewilligungsfristen
die Bauteuerung das aufgefressen, was dem Begünstigten an Subventionen zugeflossen
ist. Gewitzigt durch diese Erfahrung hat die Gemeinde Riehen durch ein Reglement
über die »Gewährung von Beiträgen zur Erhaltung wertvoller Bausubstanz« (Bausanierungsreglement
) die Möglichkeit geschaffen, auf unbürokratische Weise Beiträge an entsprechende
Bemühungen privater Liegenschaftsbesitzer auszurichten. Rein renditen-
mässig betrachtet bringt trotz dieser Beiträge die Renovation eines historischen Gebäudes
dem Eigentümer keinen Gewinn. Es beginnt aber die Erkenntnis zu wachsen, daß
auch das zum Gewinn werden kann, was buchhalterisch gesehen diese Bezeichnung
nicht verdient.
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