Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,fm
Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 133
(PDF, 31 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0135
angeben, wieviel Land einer besitzt. Dann müßte man aber wissen, wieviel Land einer
braucht, um eine Familie zu ernähren; nur so könnte man die Grenze zwischen dem
selbstversorgenden Betrieb — eben dem Bauernbetrieb — und dem ungenügend versorgten
Taunerbetrieb ziehen. Ein durchschnittlicher Selbstversorgerbetrieb brauchte etwa
drei Hektare Land, um eine Familie ernähren zu können.

Die Betriebsrechnung sah dann etwa so aus:

Tabelle 1: Betriebsrechnung eines Selbstversorgungsbetriebes

Betriebsgröße in ha...................

3



kornproduzierendes Areal: V».............

0.75



Annahme: Grünlandverhältnis 1 : 3





Kornertrag brutto, in q.................

12.5



Annahme: 1 ha trägt 16,7 q





Abzug für Saatgut: 17%................



2.1

Annahme: Saat-Ernte-Verhältnis 1 : 6









1.3

Abzug für Erblehenzins



0.6

Annahme: 5 % vom Naturalertrag.........





Rest: Selbstkonsumation (6 Personen).........



8.5



12.5

12.5

N.B.Die Annahmen, die dieser Aufstellung zugrundeliegen, beruhen auf umfassenderen Studien
des Verfassers, die bei gegebener Zeit publiziert werden sollen.

Diese rudimentäre Betriebsrechnung ist folgendermaßen zu verstehen: Bei Dreizel-
genwirtschaft produziert nur i/3 des Ackerlandes Brotgetreide; dazu braucht der Bauer
auch Matten, um Zugvieh zu halten. Der Aufwand für den Kornbau setzt sich zusammen
aus dem Abzug für das Saatgut des nächsten Jahres, den Abzügen für die wichtigsten
Abgaben (Zehnt und Zins); dann bleibt die Selbstversorger-Quote von 1,4 q Kernen
pro Jahr und Person; ich nehme eine sechsköpfige Haushaltung als Basis, was nach unseren
bevölkerungsgeschichtlichen Kenntnissen nicht allzu falsch scheint.

Wenn man nur von dieser Dreihektar-Grenze ausgeht und diejenigen Dörfer untersucht
, für die wir frühe Angaben über den Grundbesitz der Familien besitzen, können
wir immerhin auf eine rohe Weise die Bauern und Tauner auseinanderhalten. Bei der Baselbieter
Volkszählung von 1774 gab es 27% Tauner und 18% Bauern; Bauern waren
durch den Besitz von Zugvieh definiert; es gab Vollbauern mit 4 und Halbbauern mit 2
Zugtieren. In dieser Zählung wurde also nicht nach dem Grundbesitz zugeteilt, sondern
nach dem Beruf des Haushaltungsvorstandes, und da gaben bereits 26% »Fabrikarbeiter
« an; wir wissen, daß diese — die Seidenbandweber — auch etwas Boden bebauten, gar
nicht soviel weniger als die so bezeichneten Tauner, und in der vierten Gruppe der
»Handwerker« (29%) steckten noch einmal Kleinbauern, deren Grundbesitz noch einmal
dem der Tauner und Heimarbeiter ähnlich war. Bei etwas grober Betrachtung käme
man also für 1774 im Baselbiet auf bloß 18 % selbstversorgende Bauernbetriebe und 82 %
Haushalte, die zum bäuerlichen hin noch ein weiteres Einkommen brauchten.

Gehen wir aber ausschließlich vom Grundbesitz aus, so können wir aus verschiedenen
Erhebungen folgende Anteile der Bauern und der Tauner rekonstruieren:

133


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0135