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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 139
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einigen Gebieten sehr hoch gewesen ist. Im Aargau finden sich schon vor dem Bauernkrieg
von 1653 Ziffern von 25 bis 50 % des Schatzungswertes. Auf der Basler Landschaft
liegen die bestbelegten Werte am Anfang des 18. Jahrhunderts bei 25%, aber es gibt auch
viel höhere Belastungen.

Wer aber waren die Geldgeber und Gläubiger? Ein großer Teil des Kreditgeschäftes
spielte sich zwischen Stadt und Land ab; häufig vermittelten die Pfarrer Darlehen von
städtischen Privatpersonen an ihre Pfarrkinder, außerdem besaßen die öffentlichen Institutionen
wie Klöster, Spitäler, Spezialkollegien ihre Guthaben. Daneben kommen
aber in den Pfandprotokollen und Erbinventaren schon um 1700 zahlreiche Menschen
aus der ländlichen Oberschicht der Vollbauern vor; deren Anteil ist im 18. Jahrhundert
in zwei Regionen, für die wir Angaben besitzen, deutlich gestiegen, nämlich in Baselland
und im Entlebuch. Ländliche Gläubiger sind häufig Verwandte, häufig wohl auch Arbeitgeber
der Tauner. Ohne daß wir genaueres wissen, müssen wir annehmen, daß außer
den bereits dargestellten Formen der Abhängigkeit auch noch das Gläubiger-Schuldner-
Verhältnis die Bauern und die Tauner einander gegenüberstellte.

5. Bauern und Tauner als Konkurrenten am Markt

Wir haben ursprünglich angenommen, der Taunerbetrieb sei so klein, daß er das erworbene
Getreide selber konsumieren müsse und nicht einmal genug habe. Nun mußten
aber nicht alle Taunerbetnebe sechs Personen ernähren, wie das in unserer Annahme der
Fall war, und außerdem fielen außer dem Brotgetreide auch noch andere Produkte an,
die auf den städtischen Markt gelangen konnten. In den schweizerischen Territorien
herrschte der sogenannte Marktzwang; nicht nur der Handwerker mußte seine Produkte
auf dem Marktplatz oder in der Brotlaube, der Schol usw. feilbieten, sondern auch der
Bauer im Kornhaus. Die Marktordnungen der Kantone waren rigoros und verboten bei
schweren Strafen das Feilbieten bei den Speichern und jeden Abschluß von Geschäften
außerhalb des städtischen Kornhauses. Es ist aber auch nicht anzunehmen, daß die Tauner
des Oberbaselbiets ihren allenfalls nötigen Zukauf im Kornhaus zu Liestal oder gar
zu Basel vornahmen; als Vermittler des lokalen Kornaustausches dienten am ehesten die
ländlichen Müller, die damit und durch die Tatsache, daß sie häufig gleichzeitig zu den
reichsten bäuerlichen Landbesitzern gehörten, eine erhebliche Machtstellung erlangten.
Ein gewisser Teil des im Dorf nötigen Korns wird so wohl auch als Naturallohn die Hand
gewechselt haben, vom Bauern zum Tauner. Ob überdies Korn im Dorf verkauft und gekauft
wurde, wissen wir nicht; es ist aber anzunehmen, und die Obrigkeit tolerierte es
wohl. Wir müssen uns aber klar sein, daß daraus gerade in Notzeiten neue Schuldverhältnisse
entstehen konnten, indem aus einer kurzfristigen Leihe bei Zahlungsunfähigkeit
ein langfristiges und dann auch schriftlich fixiertes Schuldverhältnis entstehen konnte
.

Damit haben wir die Marktsituation des Tauners als eines Konsumenten ins Auge gefaßt
. Wenn Korn gekauft werden mußte, war es wohl für ihn praktischer, es beim Dorfgenossen
zu kaufen, als den Weg zum fernen städtischen Markt auf sich zu nehmen.
Aber er war dann dem Preisdiktat des Bauern aus ausgeliefert, nur schon darum, weil er
selber nicht marktorientiert und markterfahren, also ungenügend informiert war.

Wollte nur der Tauner am städtischen Markt selber als Anbieter auftreten, so mußte
das wiederum in vielen Fällen mit Hilfe eines Bauern geschehen. Denn der Tauner besaß
kein Transportmittel für größere Mengen, hatte keine Marktübersicht und wohl auch
nicht die Zeit, um für seine kleinen Quantitäten die günstigste Marktsituation abzuwarten
. Eine Ausnahme bildeten nur Gemüse produzierende Tauner aus der unmittelbaren
Umgebung der Stadt. Der Tauner aus der weiteren Umgebung der zu versorgenden Stadt
aber mußte für sein Marktangebot wohl die Hilfe der Bauern in Anspruch nehmen, was
eine weitere Abhängigkeit gegründete.

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