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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
43.1981, Heft 1.1981
Seite: 160
(PDF, 31 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1981-01/0162
auch im abgelaufenen Jahr umfangreiche Aktensendungen aus dem Generallandesarchiv
Karlsruhe hier eingesehen worden.

Benutzer sind also: die eigene Verwaltung; Wissenschaftler, u. a. die Mitarbeiter an
der neuen Stadtchronik; Universitätsstudenten; Studenten der Pädagogischen Hochschulen
; Lehrer; Schüler (Aufsatzwettbewerbe); Geschäftsleute, Firmen (Geschäftsjubiläen
); Architekten; Bürger.

Einige Benutzerthemen aus den Geschäftsvorfällen des vergangenen Jahres:
Familienforschung; Vereine; Versicherungswesen; Johann Peter Hebel; Adolf Glattak-
ker; Lörrachs erste Zeitungen, Zeitungen allgemein; Jakobiner im Markgräflerland; Badischer
Landtag; Industrialisierung; Revolution 1848; Straßenbahn Lörrach; Dampfbahnen
; Hoffmann v. Fallersleben; Luftpostverkehr - Flugplatz Tumringen-; Albert
Leo Schlageter -Zeitungsberichte-; 3. Reich -Kundgebung Robert Ley-; Sprachgebrauch
im 3. Reich in Zeitungen; Judenschicksale; Kirchenbauten; Code Napoleon; Regierungsblätter
1829 ff.; Ortschroniken; Heraldik, Stadtwappen; Pädagogische Hochschule
-Zeitungsausschnittsammlung-; Erdbebenberichte in Zeitungen (Geol. Institut
Orleans); Burgen Schlösser; Burghof, hist. Bauteile; Post- und Briefmarkengeschichte;
Autobahnbau -Reichsautobahn Hamburg-Frankfurt-Basel-; Schulwesen in Lörrach.

Schriftgut der Verwaltung unterliegt aufgrund gesetzlicher Vorschriften einer Einsichtssperre
von 40 Jahren. Dies gilt nicht für Zeitungen, Fachschriften und sonstige publizistische
Erzeugnisse. Benutzer von Schriftgut der Verwaltung müssen bei Ausarbeitungen
und Veröffentlichungen die Persönlichkeitsrechte von Privatpersonen beachten.
Das Archiv selbst muß bei Auskünften und bei Offenlegungen die Bestimmungen des
Datenschutzgesetzes einhalten.

Die Benutzung des Stadtarchivs ist im allgemeinen gebührenfrei. Benutzer müssen lediglich
entstehende Auslagen ersetzen (Porto, Kosten für verlangte Kopien). Dafür sind
Benutzer von städt. Archivalien verpflichtet, von schriftlichen Ausarbeitungen (Aufsätze
, Beiträge) dem Archiv ein Exemplar zu überlassen.

Archivalienausscheidung

Nicht alles, was an Schriftmatenal bei der Verwaltung entsteht, ist auf Dauer aufbewahrungswürdig
. Dazu bestehen vielfältige Vorschriften und Richtlinien darüber, welches
Material dauernd oder nur befristet aufzubewahren ist. Letztlich wird dauernd nur
aufbewahrt, was in geschichtlicher, rechtlicher, wirtschaftlicher, kultureller und soziologischer
Hinsicht für die Stadt oder Gemeinde von Bedeutung ist. Es ist deshalb eine der
Aufgaben des Stadtarchivs, bei der Annahme von Schriftmaterial der Verwaltung auch
gleich die Aufbewahrungsdauer zu bestimmen und die Aktenausscheidung nach Ablauf
der Fristen vorzunehmen. So betrugen z. B. im Jahr 1980 die Archivzugänge rd. 126 lfm.
und die Ausscheidungen 62 lfm. Das zur Vernichtung ausgeschiedene Material wird der
Altpapierverwertung zugeführt.

Archivführung

Das Stadtarchiv führt in regelmäßigen Abständen allgemeine Archivführungen durch,
die in den Tageszeitungen ausgeschrieben werden. Bei Bedarf und nach Vereinbarung
werden auch Sonderführungen in kleineren Gruppen gerne durchgeführt.

Zusammenfassung

Das Stadtarchiv dient als Sammel- und Aufbewahrungsstätte des bei der Verwaltung
der Stadt und der Stadtteile angefallenen Schriftguts sowohl der eigenen Verwaltung als
auch den Bürgern und Einrichtungen der Stadt. Da ein modernes Archiv darüber hinaus
auch noch weiteres, nicht aus der Verwaltung herrührendes Schriftgut wie Tageszeitungen
, Fachschriften, Heimatschriften, Plakate, Photosammlungen, Filme und Tonträger
archiviert, versteht es sich als universeller Quellenspeicher für die Forschung und bietet
sich einem breit gestreuten Benutzerkreis an.

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