http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-01/0077
Offenbar führte ein recht freier Lebenswandel in dem neuen Kloster zum Mißmut der
kirchlichen Obrigkeit:
»So wurde am 13. Mai 1261 der Neuenburger Rudolf von Weiler durch Schiedspruch
gezwungen, die dem Kloster Sitzenkirch entfremdeten Güter zu erstatten
. Die Nonnen, die in Gutenau saßen, zu vertreiben, ihre Rückkehr nicht zu
dulden und die Besitzungen des Klosters an Sitzenkirch zurückzugeben. Am
6.9.1261 verfügt (Bischof) Eberhard von Konstanz, daß die Magistra und der
Konvent von Gutenau, die ohne die Zustimmung des Abtes von St. Blasien von
Sitzenkirch nach Gutenau übergesiedelt waren, sich voll dem Kloster St. Blasien
zu unterwerfen. Bedenkt man, daß die Meisterin und der Konvent sich um 1264
vom Basler Domprobst Rudolf von Habsburg und Domdekan Konrad ein Privileg
Papst Alexanders IV von 1256 redimieren ließen, in dem das Kloster unter
päpstlichen Schutz genommen, mit allen großen Freiheiten privilegiert wird (!),
so wird deutlich, daß die Secession eines Teiles des Sitzenkircher Konvents stürmisch
verlief... Der Prior von Bürgeln war bei der seelsorgerischen Betreuung
weitgehend ausgeschaltet. Ein Zisterzienser oder ein Niederbruder sollte ständig
hier Beichtvater sein«(5\
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