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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
44.1982, Heft 2.1982
Seite: 14
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1982-02/0016
vom Abg. Anton Wernet (BCSV) vorgeschlagene Fassung »Glied der deutschen Länder
« .

3.1.2 Die Fragen des Staats- bzw. des Ministerpräsidenten und des Ständerates

Eng verbunden mit der Frage, ob und in welchem Maße die Eigenstaatlichkeit Badens
in der Verfassung zu verankern sei, war die Frage nach der verfassungsrechtlichen Stellung
des Staats- bzw. des Ministerpräsidenten. Es ist unbestritten, daß das Amt eines
souveränen Staatsoberhauptes, ebenso auch die Einrichtung einer zweiten Kammer in
Form des sog. Ständerates, der Staatlichkeit des Landes einen nachhaltigeren Ausdruck
verschafft hätte. Uber die Frage aber, ob beide Organe dem Status Badens als Gliedstaat
der Gemeinschaft der deutschen Länder tatsächlich auch angemessen seien, haben in den
Beratungen erhebliche Meinungsverschiedenheiten bestanden. Im endgültigen Verfassungstext
ist schließlich auf das Amt des Staatspräsidenten, wie es noch im Entwurf der
BCSV vorgesehen war, verzichtet worden. Zwar hat die Verfassung von Baden, wie übrigens
auch die Verfassung von Württemberg-Hohenzollern, nominell einen Staatspräsidenten
gekannt, der aber »doch im wesentlichen nur die Stellung des Ministerpräsidenten
ohne die Unabhängigkeit und Funktion eines Staatsoberhauptes« besaß4 .

Von den vier in der Landesversammlung vertretenen Parteien war es allein die BCSV,
welche die Stellung eines unabhängigen Staatspräsidenten angestrebt hat, der ihrer Meinung
nach nicht regieren, »sondern vielmehr eine ausgleichende verteilende Rolle haben
sollte«50. Eine derartig herausragende Stellung des Staatspräsidenten lehnte die Fraktion
der SP ab; sie könne nicht dafür eintreten, »daß ein Staatspräsident in unserem so kleinen
Lande eine derartige Stellung« einnehme31. Vielmehr solle man an die alte badische Tradition
anknüpfen und auf die vor 1933 geübte Regelung zurückgreifen, »nach der lediglich
eine Landesregierung und aus ihrer Mitte alljährlich ein Staatspräsident vom Landtag
gewählt wurde«52. Diese Auffassung wurde ebenfalls von der demokratischen Fraktion
noch unter dem besonderen Hinweis vertreten, daß sich ein so armes Land wie Baden
einen derartig komplizierten Staatsapparat ja überhaupt nicht leisten könne53.

Ebenfalls von der BCSV war neben dem Amt eines selbständigen Staatspräsidenten die
Schaffung eines sog. Ständerates beabsichtigt. Er war gedacht als »eingeschobenes Beratungsorgan
« und sollte dem Landtag »in schwierigen politischen und wirtschaftlichen
Fragen« hilfreich zur Seite stehen54, d. h. er sollte als Gegengewicht gedacht sein gegen
den parteipolitisch zusammengesetzten Landtag; die Zusammensetzung wäre durch
»verschiedene Körperschaften des öffentlichen und privaten Rechts«55 sowie durch drei
vom Staatspräsidenten ausgewählte Frauen erfolgt. In jedem Fall war die Stellung des
Ständerats von vornherein so schwach angelegt, daß er nicht als eine echte zweite Kammer
hätte bezeichnet werden können.

Angesichts der Tatsache, daß besonders auf sozialdemokratischer und kommunistischer
Seite, nicht zuletzt auch aus rein ökonomischen Einwänden heraus, so wie sie in
den Äußerungen der demokratischen Fraktion schon zum Ausdruck gekommen sind,
der Widerstand gegen beide Organe äußerst scharf formuliert worden war, und sogar die
Möglichkeit bestanden hatte, daß bei Aufnahme der diesbezüglichen Artikel in die Verfassung
durch Majorisierung von Seiten der BCSV die Verfassung als ganzes abgelehnt
werden würde, war die Fraktion der BCSV in der Frage des Ständerates dann zu Zugeständnissen
bereit, wollte aber auf der anderen Seite die selbständige Stellung des Staatspräsidenten
beibehalten wissen. Diese Streitfrage wurde dann in der Sitzung des Rechtspflegeausschusses
vom 31. März 1947 von der BCSV noch einmal kurz zur Sprache gebracht
in der Form einer grundsätzlichen Anfrage, ob denn über den selbständigen
Staatspräsidenten überhaupt noch einmal im Gremium des Rechtspflegeausschusses abgestimmt
werden solle. Dieser Antrag wurde abgelehnt. Damit war diese Vorstellung
der BCSV am massiven Widerstand der anderen Fraktionen gescheitert, und zwar eben

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